[34] Verbandplätze, sanitäre Einrichtungen im Gefecht. Bei jedem größern Gefecht wird von dem beteiligten Truppenteil ein Truppenverbandplatz durch Ausstellung des Medizinwagens oder Sanitätskastens unter Zurücklassung von etwa der Hälfte der Sanitätsoffiziere und Sanitätsmannschaften errichtet. Der Truppenverbandplatz soll dem Gewehrfeuer, möglichst auch dem Geschützfeuer, entzogen und leicht zugänglich sein; die Nähe von Wasser ist dringend wünschenswert. Hier erhalten die Verwundeten die erste Hilfe. Wenn es Zeit und Umstände gestatten, werden zur Ersparnis von Personal und Material mehrere Truppenverbandplätze vereinigt. Die Auflösung der Truppenverbandplätze erfolgt in der Regel bei Errichtung eines Hauptverbandplatzes oder bei weiterm Vorgehen der Truppen. Der Hauptverbandplatz wird von der Sanitätskompanie auf Befehl des Divisionskommandos errichtet, sobald die Verhältnisse, insbes. die große Ausdehnung des Gefechts, dazu zwingen. Der Hauptverbandplatz muß vor dem feindlichen Feuer so weit wie möglich gesichert, bequem mit den Krankenwagen zu erreichen sein, Unterkunft für die Verletzten und ausreichendes Wasser in unmittelbarer Nähe gewähren. Der Hauptverbandplatz gestattet die erste sorgfältige Untersuchung und Behandlung der Verwundeten; er ist in eine Empfangs-, Verband- und Operationsabteilung eingeteilt. Nachdem die Verwundeten verpflegt und verbunden sind, werden sie vom Hauptverbandplatz in die Feldlazarette abtransportiert. Vgl. Kriegssanitätsordnung; Krankenträgerordnung; v. Criegern, Lehrbuch der freiwilligen Kriegskrankenpflege (2. Aufl., Leipz. 1891); Schjerning, Die Organisation des Sanitätsdienstes im Kriege (in den »Vorträgen über ärztliche Kriegswissenschaft«, Jena 1902).