[79] Verklarung (Seeprotest), die amtliche Feststellung der Aussage des Schiffers und der Schiffsmannschaft über einen Unfall, den das Schiff oder dessen Ladung auf der Seereise erlitten hat (Handelsgesetzbuch, § 522 ff.; Gesetz über freiwillige Gerichtsbarkeit, § 145). S. auch Haverei.