[113]Verteidigungsmittel, in der Rechtssprache alle Rechtsbehelfe, d. h. gesetzlich zulässigen Mittel, die geeignet sind, die im Klageantrag begehrte Entscheidung herbeizuführen oder abzuwenden.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 113.