[119] Verwaltungszwangsverfahren (Verwaltungsexekutive), das gesetzlich geordnete Verfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung (s. d.) in Verwaltungssachen, z. B. bei der Beitreibung von öffentlichen Abgaben, bei der Ausführung von Anordnungen der zuständigen Verwaltungsbehörde u. dgl.