[184]Virgĭnes ecclesiastĭcae (V. canonicae, lat.), Jungfrauen, die den Schleier nahmen, unverehelicht in ihren Familien lebten und im Falle der Verarmung aus dem Kirchenvermögen erhalten wurden.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 184.