Vokalmusik

[221] Vokalmusik, im Gegensatz zur Instrumentalmusik diejenige Musik, die durch Singstimmen ausgeführt wird, sei es durch eine einzige Stimme oder durch mehrere zugleich (Vokalquartett etc.) und zwar entweder ohne oder mit Begleitung von Instrumenten. Zu der unbegleiteten V. gehören die Volkslieder, die Chorlieder für gemischte oder gleiche Stimmen, die Motetten etc. bis hinauf zur reinen Gesangsmesse; zur begleiteten gehören das Kunstlied, die Arie, Kavatine, das Rezitativ, Duett, Terzett und die andern mehrstimmigen Sätze. Aus der Verbindung dieser Tonformen, besonders der letztern, entstehen die größern musikalischen Kunsterzeugnisse, die Oper, das Oratorium, die Kantate etc.[221]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 221-222.
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