[298] Wagensteuer, in der Regel verbunden mit einer Pferdesteuer, eine Aufwandsteuer (Luxussteuer) auf das Halten von Kutschen und Pferden für den persönlichen Gebrauch. In Frankreich 1862 eingeführt, 1865 aufgehoben und 1872 wiederhergestellt, wird sie in einem festen, nach der Größe der Gemeinden und der Zahl der Räder abgestuften Jahresertrag erhoben und wirft mit Einschluß der Steuer auf die zur Bespannung steuerpflichtiger Wagen dienenden Pferde sowie der Reitpferde jährlich über 10 Mill. Frank ab. Auch in England besteht eine nach Räderzahl, Zahl der vorgespannten Pferde etc. abgestufte W. als direkte Luxussteuer. Die Pferdesteuer wurde hier 1874 abgeschafft.