Wahnverbrechen

[310] Wahnverbrechen (Putativdelikt), die irrige Annahme, daß eine vorgenommene Handlung strafbar sei. Das W. bleibt trotz dieser Annahme straflos. Häufig wird das W. mit dem »untauglichen Versuch« (s. d.) verwechselt. Mit dem Verbrecherwahn (s. d.) hat es nichts gemein.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 310.
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