[364] Wanderpreis, bei regelmäßig sich wiederholenden sportlichen und andern Wettkämpfen eine Ehrengabe an den Sieger, die nur zeitweilig in dessen Besitz bleibt, und um die beim nächsten Wettkampf von neuem gekämpft wird. Oft geht der W. in dauernden Besitz des Siegers über, der ihn zwei- oder dreimal hintereinander errang.