Wegkreuzungen

[458] Wegkreuzungen mit Eisenbahnen in Schienenhöhe (Niveaukreuzungen, Planübergänge)[458] erfordern namentlich bei Hauptbahnen einen Abschluß des Weges durch Schranken, die unmittelbar durch einen Beamten oder aus einiger Entfernung durch einen Wärterposten bedient werden. Bei sehr stark benutzten Straßen sind Planübergänge so störend und gefahrbringend, daß man allgemein die W. durch Höherlegung ausgedehnter Bahnanlagen, durch Wegüberführungen (über der Bahn) oder durch Wegunterführungen (unter der Bahn) ersetzt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 458-459.
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