[650]Willebrief, Urkunde, durch die anfangs die Fürsten und später nur die Kurfürsten zu Entschließungen und Verfügungen des Königs ihre Zustimmung gaben. Sie konnten im voraus und nachträglich erteilt werden. Vgl. Kurfürsten.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 650.