[834]Zählkandidat, bei politischen Wahlen der Kandidat einer aussichtslosen Minderheitspartei, der nur aufgestellt wird, um durch die für ihn abgegebenen Stimmen das Dasein u. die Stärke der Partei zu bekunden.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 834.