[556] Kandidāt (lat.), bei den Römern der Bewerber um ein Amt (s. Candidatus); in der alten katholischen Kirche ein Neugetaufter, da ein solcher noch eine Woche lang ein weißes Gewand tragen mußte; in neuerer Zeit besonders in der protestantischen Kirche der Theolog, der nach bestandener Prüfung die Anwartschaft auf ein Predigeramt erhalten hat; dann auch allgemein[556] ein Bewerber um irgend ein Amt. Daher Kandidatur, die Bewerbung um ein Amt; kandidieren, als K., Bewerber, auftreten.