Zentralgewalt

[894] Zentralgewalt, die gemeinsame oberste Gewalt in einer Staatengemeinschaft (s. Staat). Eine deutsche Z. zu schaffen, war eins der Ziele der Frankfurter Nationalversammlung von 1848. Vorläufig, vis zur Vollendung der Reichsverfassung, wurde der Reichsverweser (s. d.) mit der vollziehenden Gewalt betraut; dieser löste den Bundestag auf und berief ein Reichsministerium. Indes bestand diese Z. nur bis Mai 1849. Vgl. Deutschland, S. 821 u. 822.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 894.
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