[962] Zitation (lat.), Ladung, namentlich gerichtliche (s. Ladung); daher Ediktalzitation, öffentliche Ladung oder Aufgebot (s. d. 2); Realzitation, Vorführung des auf schriftliche oder mündliche Ladung (Verbalzitation) nicht Erschienenen vor die zuständige Behörde; Pönalzitation, die mit Androhung einer Strafe für den Fall ungehorsamen Ausbleibens ergehende Ladung.