Zitation

[962] Zitation (lat.), Ladung, namentlich gerichtliche (s. Ladung); daher Ediktalzitation, öffentliche Ladung oder Aufgebot (s. d. 2); Realzitation, Vorführung des auf schriftliche oder mündliche Ladung (Verbalzitation) nicht Erschienenen vor die zuständige Behörde; Pönalzitation, die mit Androhung einer Strafe für den Fall ungehorsamen Ausbleibens ergehende Ladung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 962.
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