Zollinie

[982] Zollinie (Zollgrenze), Grenze eines Zollgebiets gegen das Ausland, bei deren Überschreitung der Zoll zu zahlen ist. Sie fällt, wenn Zollanschlüsse (s. d.) und Zollausschlüsse vorhanden sind, nicht mit der Landesgrenze zusammen, demgemäß auch das Zotlgebiet, das bei dem Zollverein mehrere Länder umfassen kann, nicht mit dem Staatsgebiet. Vgl. Binnenlinie.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 982.
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