Zwischenzinsen

[1049] Zwischenzinsen (Marchzins in der Schweiz), Zinsen für die Zwischenzeit von der wirklichen Zahlung bis zu dem spätern Zeitpunkt der Fälligkeit; bei Papieren, welche feste Zinsen abwerfen, die vom letzten Zinstermin bis zum Kauftag laufenden Zinsen, welche vom Käufer dem Verkäufer zu vergüten sind. Weiteres s. Internsurium.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1049.
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