§. 33.

[85] Wenn in dem 3/8, 6/8, oder 12/8 Tacte, zwey Viertheile mit 4. Sechzehntheilnoten ausgefüllet sind, auf welche eine Achttheilnote folget; so werden die 2. Viertheile oder die 4. Sechzehntheilnoten, in einem Herabstriche zusammen gezogen. Sonderheitlich, wenn das Tempo geschwind ist. Z.E.


33.
Quelle:
Leopold Mozart: Versuch einer gründlichen Violinschule. Wien (1922), S. 85.
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