Beilage F.

[472] Gluck's Testament.


pr. 18. Nov. 787.


Da nichts gewisser als der Tod, die Stunde desselben aber ungewiss ist, so habe ich endesgefertigter bey guter Vernunft meine letztwillige Anordnung gemacht, wie folgt:

1. empfehle ich meine Seele der unendlichen Barmherzigkeit Gottes, mein Leib aber soll dem christkath. Gebrauche nach zur Erde bestattet werden.

2. Vermache ich auf 50 h. Messen 25 Fl.

3. Legire ich zum Armeninstitute 1 Fl., in das allg. Krankenhaus 1 Fl., in das Bürgerspital 1 Fl., zum Normalschulfond 1, zusammen 4 Fl.

4. Vermache ich einem jeden derjenigen Dienstbothen, die sich zur Zeit meines Hinscheidens noch in meinen Diensten befinden sollten, eine Jahresbesoldung.

5. überlasse ich gänzlich der Willkühr meiner Universal Erbinn, ob sie meinen Geschwistern etwas geben wolle oder nicht; und

6. da die Grundveste eines jeden Testaments die Einsetzung eines Univ. Erben ist, so benenne ich hiermit zu meiner einzigen Univ. Erbinn meine liebe Eheconsortinn M. Anna v. Gluck geb. Bergin. Und damit in Ansehung des sich vorfindenden Silbers und Schmuckes kein Zweifel entstehe, ob selbes mein oder meiner Gemahlinn Eigenthum seye, so erkläre ich auch hiermit, dass Alles jenes, was sich an Silber u. Geschmuck vorfinden wird, ein meiner Gemahlinn allein zugehöriges Eigenthum seye, und dieses folglich in meine Verlassenschaft nicht gehöre. Sollte übrigens diese, meine letzte Willenserklärung nicht als Testament gelten, so will ich, dass selbes als Codicill, oder wie immer gelte. Endlich ernenne ich meinen hochschätzbarsten H. Vetter Joseph v. Holbein, k.k. Hofrath zum Executor dieses meines Testamentes und vermache demselben zum Andenken eine Tabatière. Urkund und zu Bestättigung alles dessen, ist meine, dann der von aussen gefertigten und ersuchten Herren Zeugen eigene Namens- und Petschafts-Fertigung. So geschehen

Wienn den 2. April1786.


(L.S.) Christoph v. Gluck.


[473] Praes. den 18. Nov. 1787.


Heut ist diese letztwillige Verordnung von Herrn Obristen Landrichter in Gegenwart des Herrn Karl Anton v. Selier eröffnet, und publiciert worden, so bei der Registratur aufzubehalten und denen Theilnehmenden auf Verlangen hievon Abschriften zu ertheilen sind, et Registretur

Edler v. Vogelsberg.


Von Aussen.


(L.S.) Kristoph v. Gluk.

(L.S.) Antonius Riedl, Notar und Wechselgerichts- Advocat als mündlich ersuchter Zeug.

Joseph v. Baltech, (ebenso)

Joseph v. Strohlendorf als mündlich erbetener Zeug.

Joseph de Rosa (ebenso).

Quelle:
Schmid, Anton: Christoph Willibald Ritter von Gluck. Dessen Leben und tonkünstlerisches Wirken. Leipzig: Friedrich Fleischer, 1854., S. 472-474.
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