Quagga (Equus Quagga)

[48] Das Quagga (Equus Quagga, Hippotigris Quagga und H. isabellinus) nähert sich in seiner Gestalt dem Pferde mehr als dem Esel, steht jedoch hinter dem Tigerpferde oder Dauw merklich zurück. Der Leib ist sehr wohlgebildet, der Kopf mittelgroß und zierlich; die Ohren sind kurz, die Beine kräftig. Längs des ganzen Halses erhebt sich eine kurze und gerade Mähne; der Schwanz ist von der Wurzel an behaart, der Schweif länger als bei allen übrigen Tigerpferden, jedoch bedeutend kürzer als beim Pferde. In der übrigen Behaarung ähnelt das Quagga dem letztern ebenfalls: das Haar ist kurz und liegt dicht am Leibe an. Ein am Kopfe dunkleres, auf dem Rücken, dem Kreuze und den Seiten helleres Braun ist die Grundfarbe des Felles; der Bauch, die Innenseite der Schenkel und die Schwanzhaare sind rein weiß. Ueber Kopf, Hals und Schultern verlaufen graulichweiße, in das Röthliche ziehende Streifen, welche auf der Stirne und den Schläfen der Länge nachgerichtet und gedrängt, auf den Wangen aber der Quere nach und etwas weiter auseinander gestellt sind. Zwischen den Augen und dem Munde bilden sie ein Dreieck. Auf dem Halse zählt man zehn solcher Binden, welche sich auch in der Mähne zeigen, auf den Schultern vier und auf dem Leibe noch einige, welche, je weiter sie nach hinten zu stehen, um so kürzer und blässer werden. Längs des ganzen Rückens zieht sich eine schwärzlichbraune, zu beiden Seiten röthlichgrau besäumte Binde bis auf den Schwanz herab. Die Ohren sind innen mit weißen Haaren besetzt, außen gelblich weiß, einmal dunkelbraun gebändert. Beide Geschlechter sind sich sehr ähnlich, nur ist das Weibchen etwas kleiner und sein Schweif kürzer. Das erwachsene Männchen wird 2 Meter und mit dem Schwanze 2,6 Meter lang; die Höhe am Widerrist beträgt etwa 1,3 Meter.

Quelle:
Brehms Thierleben. Allgemeine Kunde des Thierreichs, Dritter Band, Erste Abtheilung: Säugethiere, Zweiter Band: Raubthiere, Kerfjäger, Nager, Zahnarme, Beutel- und Gabelthiere. Leipzig: Verlag des Bibliographischen Instituts, 1883., S. 48.
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