[994] ἐπί-τῑμος, in Ehren, geehrt, so heißt bes. der Bürger, der in vollem Genusse aller seiner bürgerlichen Rechte ist, Ggstz ἄτιμος, Andoc. 1, 73; Lys. 6, 13; Din. 2, 2 u. sonst oft bei den Rednern; vgl. Thuc. 5, 34; Xen. Hell. 2, 2, 10. Auch χρήματα ἐπίτιμα, Dem. 23, 44, im Gesetz, das unversehrte Vermögen eines Bürgers, der wegen unvorsätzlichen Todtschlages entflohen ist. – Adv., Clem. Al.