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[558] 3. 4. Siehe die Anmerkungen.
[558]

3. Die thatenreichen Ritter, welche recht dazu angethan sind, um sie zu gewinnen, sie rufe ich an, bei denen unsere Freundschaft und unsere Verwandtschaft mit den Göttern viel gilt.

4. Bei denen unsere Opfer viel gelten, die herrlich glänzenden auch in dunkler Zeit, und die auf unsers Opfers Feier aufmerkend aus eigner Lust des Soma Süssigkeit geniessen.

Quelle:
Rig-Veda. 2 Teile, Leipzig 1876, [Nachdruck 1990], Teil 1, S. 558-559.
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