Dreissigstes Kapitel

[58] Von dem Zufälligen giebt es kein beweisbares Wissen. Denn das Zufällige ist weder ein nothwendiges noch ein meistentheils, sondern ein neben diesen Geschehendes, während der Beweis nur für eines von jenen Beiden statt hat, da jeder Schluss sich auf Vordersätze stützt, die entweder nothwendige sind oder meistentheils gelten. Wenn die Vordersätze nothwendig sind, ist es auch der Schlusssatz, gelten jene aber nur meistentheils so ist dies auch mit dem Schlusssatz der Fall. Da nun das Zufällige weder zu dem Notwendigen noch zu den meistentheils Geltenden gehört, so kann man es nicht beweisen.

Quelle:
Aristoteles: Zweite Analytiken oder: Lehre vom Erkennen. Leipzig [o.J.], S. 58.
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