[637] 65. na vâ, tat-sahabhâva-açruteḥ
oder vielmehr nicht, weil für ihre Zusammengehörigkeit kein Schriftwort.

»Oder [vielmehr] nicht«; hiermit wird die bisherige Behauptung abgelehnt; d.h. wie es mit den Grundlagen ist, so braucht es nicht mit den darauf gegründeten Verehrungen zu sein: warum? »weil für ihre Zusammengehörigkeit kein Schriftwort«. Denn während die Schrift die Zusammengehörigkeit der in den drei Veden vorgeschriebenen Werkbestandteile, des Stotram u.s.w. lehrt, z.B. wenn es heisst: »nachdem er [der Adhvaryu] den Trunk geschöpft oder die Trinkschale aufgefüllt hat, so schickt er [der Udgâtar] sich zum Preisrufe [stotram] an« (vgl. Taitt. saṃh. 3, 1, 2, 4), – »nach dem Preisrufe recitiert er [der Hotar]«, – »o Prastotar, singe das Sâman und du, Hotar, bringe dieses [Recitativstück] dar« u.s.w., so ist hingegen für die Zusammengehörigkeit der Verehrungen keine derartige Schriftstelle vorhanden. – ›Aber beweist nicht schon die zur Opferhandlung auffordernde [Vorschrift, welche überall dabei steht] die Zusammengehörigkeit derselben?‹ – Wir sagen nein! denn die Verehrungen dienen [gar nicht dem[637] Opfer, sondern] dem Ziele des Menschen, während hingegen die zur Opferhandlung auffordernde [Vorschrift] nur die Zusammengehörigkeit der dem Opfer dienenden [Ceremonien], des Udgîtha u.s.w. beweist. Was hingegen die Verehrungen als der Udgîtha u.s.w. betrifft, so dienen diese, wiewohl sie sich auf Glieder der Werke stützen, doch, ähnlich wie das »Melken der Kühe« (vgl. p. 934, 10, S. 612) zum Ziele des Menschen, wie wir dies auseinandersetzten an der Stelle: »denn gesondert, ohne ein Hindernis zu sein, ist ihre Frucht« (Sûtram 3, 3, 42.) Und darin besteht ja eben der auf Unterweisung gegründete Unterschied zwischen den Werkteilen und den auf sie sich stützenden Verehrungen, dass die einen um der Werke willen, die andern um des Menschen willen da sind. Jene oben angeführte Zweiheit von Indicien aber beweist nichts, weil für die Zusammengehörigkeit der Verehrungen eine Schriftregel nicht vorliegt. Und wenn man auch, der Opferunternehmung entsprechend, die Gesamtheit der Grundlagen zusammenfasst, so lässt sich doch nicht erweisen, dass es mit dem darauf Gegründeten sich ebenso verhalten müsse; denn die Verehrungen gehören nicht mit zu der betreffenden Opferunternehmung; | und wenn auch die Verehrungen von der jedesmaligen Grundlage abhängig sind, so mag daraus vielleicht folgen, dass sie ohne die Grundlage nicht bestehen können, nicht aber brauchen sie, wo die Grundlagen zusammengehören, ebenfalls zusammenzugehören, weil für ihre Zusammengehörigkeit ein Schriftwort nicht vorhanden ist. Darum sind jene Verehrungen ganz nach Belieben [und ohne Zusammenfassung] zu betreiben.

Quelle:
Die Sûtra's des Vedânta oder die Çârîraka-Mîmâṅsâ des Bâdarâyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 637-638.
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