[656] 22. bhāva-ēabdāc ca
auch wegen des Werdewortes.

Hierzu kommt, dass die Worte: »soll er verehren als den Udgītha« (Chānd. 1, 1, 1); – »möge er verehren als das Sāman« (Chānd. 2, 2, 1); – »ich bin das Preislied, das soll man wissen« (Ait. ār. 2, 1, 2, 6) u.s.w. offenbar der Form nach eine Vorschrift enthalten, und dieses würde, wenn der Zweck eine blosse Verherrlichung wäre, nicht zu seinem Rechte kommen. So sagt ja auch der Spruch der Logiker:


| »Er soll, er mag, er muss, er thue und dergleichen

Ist stets im Veda einer Vorschrift Zeichen«,


das heisst: wo sich eine dem Sinne nach imperative Form findet, da ist eine Vorschrift anzunehmen. Hierzu kommt, dass jedes Mal die dem Gegenstande entsprechenden Verheissungen vorkommen, denn es heisst: »der fürwahr wird ein Erlanger der Wünsche« (Chānd. 1, 1, 7); – »der nur ist Herr des Ersingens der Wünsche« (Chānd. 1, 7, 9); – »dem werden zu Teil die oberwärts und die herwärts gelegenen Welten« (Chānd. 2, 2, 3) u.s.w. Auch darum also haben die Schriftstellen von dem Udgītha u.s.w. den Zweck, eine Vorschrift der Verehrung mitzuteilen.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 656.
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