[663] 31. ēabdaē ca ato 'kāmakāre
daher auch ein Schriftwort darüber, dass nicht beliebig.

[663] Und auch ein Schriftwort giebt es, welches verbotene Nahrung verwirft und das Belieben hierin nicht gestattet; denn in der Saṃhitā der Kaṭha's heisst es: »darum soll ein Brahmane keinen Branntwein trinken«; auch diese Stelle kommt besser zu Recht, wenn man in den Worten: »fürwahr, für einen, der Solches weiss« (Chānd. 5, 2, 1) nur eine Sacherklärung findet. Daher ist in Schriftstellen dieser Art eine Sacherklärung (arthavāda), nicht aber ein Gebot (vidhi) zu erkennen.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 663-664.
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