[663] 30. api ca smaryate
und auch die Smṛiti.

Und auch die Smṛiti erwähnt, wie in der Not der Wissende und der Nichtwissende jede Speise essen darf, wenn sie sagt (Manu 10, 104 frei):


»Wer in Gefahr des Lebens schwebend,

Die Speise nimmt woher es sei,

Bleibt, wie das Lotosblatt vom Wasser,

Von sündhafter Befleckung frei.«


Aber ebenso heisst es: »den Rauschtrank [meide] der Brahmane unbedingt«; – »dem Brahmanen, der Branntwein trinkt, soll man ihn glühend eingiessen«; – »im Munde des Branntweintrinkers wachsen branntweintrinkende Würmer, weil er Verbotenes genoss«; – hier lehrt die Smṛiti die Ausschliessung verbotener Nahrung.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 663.
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