[750] 15. a-pratīka-ālambanān nayati, iti Bādarāyaṇa', ubhaya-thā-adoshāt, tat-kratuē ca
die nicht auf ein Symbol (Abbild) Vertrauenden führt er, so meint Bādarāyaṇa, weil in der Unterscheidung beider kein Fehler, und zwar ist es die Einsicht in ihn.

Es steht also fest, dass das Hingehen sich auf das erschaffene Brahman, nicht auf das höhere Brahman bezieht. – Nun fragt sich: führt jener »Geist, der nicht ist wie ein Mensch« alle, die auf das erschaffene Brahman vertrauen, ohne Unterschied in die Brahmanwelt oder nur einige? – Angenommen also, ›das Hingehen beziehe sich auf alle jene, welche, abgesehen vom höheren Brahman, das Wissen besitzen. Denn in dieser Weise wurde in den Worten »die unbeschränkte Geltung in allen« (Sūtram 3, 3, 31) jenes Hingehen ohne Unterschied bei den andern Lehren [d.h. den attributhaften] angenommen‹. – Auf diese Annahme erwidert der Lehrer: »die nicht auf ein Symbol Vertrauenden«; d.h. mit Ausnahme derer,[750] welche auf ein Symbol vertrauen, | führt jener Geist alle andern, auf das erschaffene Brahman Vertrauenden zur Brahmanwelt; »so meint« der Lehrer »Bādarāyaṇa«. Denn wenn man in dieser Weise das Vorhandensein einer Zweiteilung annimmt, so entsteht dadurch »kein Fehler«; nämlich jene Regel der »unbeschränkten Geltung« (Sūtram 3, 3, 31) lässt sich auch von den Verehrungen mit Ausschluss der Symbole verstehen. Als bewirkende Ursache für jene Zweiteilung aber ist zu verstehen die »Einsicht in ihn«. Nämlich es ist in Ordnung, dass derjenige, welcher die Einsicht von Brahman besitzt, der Brahmanherrlichkeit teilhaft werde; denn die Schrift sagt: »je nachdem er ihn verehrt, demgemäss wird es mit ihm« (vgl. p. 112, 8.) Bei den Symbolen hingegen ist keine Einsicht in das Brahman vorhanden, weil der Hauptgegenstand der Verehrung das Symbol ist. – ›Aber kommt es nicht in der Schrift vor, dass auch derjenige, welcher keine Einsicht von dem Brahman besitzt, zu Brahman hingeht, wie z.B. in der Fünf-Feuer-Lehre, wo es [auch von solchen] heisst: »der führet sie zu Brahman« (Chānd. 5, 10, 2)?‹ – Das mag sein, wo eine solche ausdrückliche Erklärung vorliegt; wo sie aber fehlt, da ist, jener allgemeinen Regel von der »Einsicht in ihn« gemäss, anzunehmen, dass nur diejenigen, welche die Einsicht von dem Brahman haben, zu demselben gelangen, die übrigen aber nicht, – das ist die Meinung.

Quelle:
Die Sūtra's des Vedānta oder die Ēārīraka-Mīmāṅsā des Bādarāyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 750-751.
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