[723] 13. spashṭo hi ekeshâm
denn offenbar, nach einigen.

Es ist nicht wahr, dass auch der Wisser des höheren Brahman aus dem Leibe ausziehe, weil sich die Verneinung nur auf einen Auszug [der Lebensorgane] aus der Trägerin des Leibes beziehe. Dass sich vielmehr die Verneinung des Auszuges auf den Leib, der hier unter dem Ablativ zu verstehen ist, bezieht, ist offenbar nach dem, was einige Schulen erwähnen. Nämlich bei der Frage, die der Sohn des Ṛitabhâga stellt, ob, wenn der Mensch sterbe, aus ihm (asmât) die Lebensgeister auszögen oder nicht, heisst es: »nein! so sprach Yâjńavalkya« (Bṛih. 3, 2, 11); und indem er sich[723] mit diesen Worten gegen die Behauptung eines Auszuges wendet, antwortet er auf das Bedenken, dass der Mensch doch, ohne Ausziehen der Lebensgeister, nicht sterben könne, mit den Worten: »sondern daselbst eben lösen sie sich auf«, und nachdem er sich für die Auflösung der Lebensgeister ausgesprochen hat, sagt er zur Bestätigung: »derselbige schwillt an, bläht sich auf; aufgebläht liegt der Tote« (Bṛih. 3, 2, 11.) Hier wird gelehrt, dass in dem Augenblicke, wo [sonst] die Lebensgeister ausziehen, bei dem durch das Wort »derselbige« Befassten, von dem die Rede ist, ein Aufblähen u.s.w. stattfindet. Dieses aber geht auf den Leib und nicht auf die Seele als Trägerin des Leibes; | und wegen der Analogie damit muss man auch die Stelle: »aus ihm ziehen die Lebensgeister nicht aus, sondern eben daselbst lösen sie sich auf«, ebenso behandeln, und auch hier die Verneinung des Auszuges von dem unter dem Ablativ gemeinten Leibe verstehen, wennschon das, wovon hier die Rede, die Trägerin des Leibes ist; so hat man zu erklären, wo der Ablativ (tasmât) steht. Wo aber der Genitiv (tasya) steht, da wird der Auszug mit Beziehung auf den Wissenden verneint, so [hat man anzunehmen], da die fragliche Stelle jedenfalls den Zweck hat, den [vom Gegner] behaupteten Auszug zu verneinen; jene [gegnerische] Behauptung aber eines Auszuges, nicht aus der Trägerin des Leibes, sondern aus dem Leibe, wird nur dann wirklich verneint, wenn man dabei unter dem, woraus ausgezogen wird, den Leib versteht (deha-apâdânâ eva sâ pratishiddhâ bhavati.) Hierzu kommt noch Folgendes; an der Stelle: »die Seele zieht aus, sei es durch das Auge, oder durch den Schädel oder durch andere Körperteile; indem sie auszieht, zieht das Leben mit aus; indem das Leben auszieht, ziehen alle Lebensorgane mit aus« (Bṛih. 4, 4, 2), wurde in Bezug auf den Nichtwissenden ausführlich der Auszug und der Gang der Wanderung dargelegt und dies zusammengefasst in den Worten: »so steht es mit dem Verlangenden« (Bṛih. 4, 4, 6); dann aber wird durch die Worte: »Nunmehr von dem Nichtverlangenden« (Bṛih. 4, 4, 6) der Wissende besonders vorgenommen. Würde nun auch für ihn jener Auszug gelten, so wäre seine Gegenüberstellung (vyavadeça) unberechtigt. Somit muss man annehmen, dass von dem Nichtwissenden das Hingehen und Ausziehen, von dem Wissenden hingegen die Negation derselben gilt, | weil nur so seine Gegenüberstellung (lies: vyavadeça) einen Zweck hat. Auch kann bei dem Brahmanwisser, der zum Selbste des allgegenwärtigen Brahman geworden ist, und dessen Verlangen und Werke vernichtet sind, weder ein Auszug noch ein Hingehen mehr statthaben, weil kein Grund dazu vorhanden ist; und auch Schriftstellen wie: »dann hat das Brahman er erreicht« (Bṛih. 4, 4, 7) besagen, dass bei ihm kein Hingehen und Ausziehen mehr möglich ist.

Quelle:
Die Sűtra's des Vedânta oder die Çârîraka-Mîmâṅsâ des Bâdarâyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 723-724.
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