[377] 44. vijñâna-âdi-bhâve vâ tad-apratishedhaḥ
auch damit, dass sie Erkenntnis u.s.w. sind, ist keine Abhülfe dafür geschaffen.

›Aber‹, könnte man sagen, ›jene genannten, Sa karshaṇa u.s.w., ›werden gar nicht als individuelle Seele u.s.w. hingestellt, sondern sie sind vielmehr sämtlich Götterherren, welche mit den göttlichen Prädikaten des Wissens, der Herrschaft, Macht, Kraft, Tüchtigkeit und Energie ausgerüstet sind; denn es heisst: »diese alle sind Vâsudeva's, sind ohne Mangel, ohne Stütze | und ohne Tadel«; daher jener (Sûtram 2, 2, 42) gerügte Fehler, dass ein Hervorgehen derselben unmöglich sei, nicht auf sie zutrifft.‹ – Darauf erwidern wir, dass auch so »keine Abhülfe dafür geschaffen ist«; nämlich keine Abhülfe dafür, dass ihr Hervorgehen unmöglich ist; es stellt sich nämlich, das ist der Sinn, jener Fehler, die Unmöglichkeit ihres Hervorgehens, in anderer Weise wieder ein. Wie das? Nun, wenn die Meinung diese ist, dass alle jene viere, Vâsudeva u.s.w., voneinander verschiedene Götterherren von gleicher Beschaffenheit sind, so können sie nicht ein Wesen ausmachen; dann aber wird die Annahme einer Mehrheit von Götterherren überflüssig, weil sich die [Welt als] Wirkung Gottes auch aus einem Gott allein erklären lässt. Auch ist damit die Voraussetzung aufgegeben, dass der verehrungswürdige einheitliche Vâsudeva allein die absolute Realität bilde. Oder ist die Meinung, dass die vier genannten Wesen Zerlegungen des[377] einen Bhagavân und von gleichen Eigenschaften wie er seien? Nun, dann bleibt es eben mit Bezug auf sie dabei, dass ihr Hervorgehen unmöglich ist. Denn es ist nicht möglich, dass aus Vâsudeva Sa karshaṇa, aus Sa karshaṇa Pradyumna, aus Pradyumna Aniruddha hervorgehe, weil das Hinausreichen fehlt; denn bei Wirkung und Ursache muss ein Hinausreichen der Ursache zur Wirkung hinüber stattfinden, wie das des Thones zu den Gefässen hinüber. Denn ohne dieses Hinausreichen kann von den Begriffen Ursache und Wirkung nicht die Rede sein. Auch findet sich in den Lehrsätzen des Pañcarâtram keinerlei Unterscheidung angegeben, vermöge deren zwischen Vâsudeva und den übrigen [ähnlich wie bei uns zwischen Brahmán und seinen Manifestationen, p. 62, S. 19, vgl. p. 113, S. 48] im einzelnen oder im ganzen ein Mehr oder Minder von Wissen und Machtvollkommenheit stattfände, | sondern sie werden alle ohne Unterschied als Zerlegungen des Vâsudeva betrachtet. Auch dürfte man für diese Zerlegungen des Bhagavân nicht bei der Vierzahl stehen bleiben, weil sich diese ganze Welt von Brahmán bis zur Pflanze herab als eine Zerlegung des Bhagavân ausweist.

Quelle:
Die Sûtra's des Vedânta oder die Çârîraka-Mîmâṅsâ des Bâdarâyaṇa. Hildesheim 1966 [Nachdruck der Ausgabe Leipzig 1887], S. 377-378.
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