[185] [Zerstörung dieses Reichs und Erschaffung eines neuen Staats, so wie einer ganz neuen Zeit durch das Christenthum.]
Ehrwürdige Versammlung!
Die einzig wahre Religion, oder das Christenthum, wollte und sollte selbstschöpferisches und leitendes Princip eines neuen Staates werden: äusserten wir am Schlusse unsrer letzten Rede. Dieses ward sie wirklich, – und dadurch entstand eine ganz neue Zeit.
Der ganzen Untersuchung, die wir durch diese Aeusserung vorbereiteten und heute beginnen, ist eine bei aller Ansicht der Geschichte höchst wichtige Bemerkung vorauszuschicken: – die, dass grosse Weltbegebenheiten nur äusserst langsam sich entwickeln und in ihren Folgen in die Erscheinung eintreten. Der Geschichtsforscher, der bei einem solchen Gegenstande nicht sogar der Erfahrung vorzugreifen, und die noch[185] ermangelnde durch Vorhersehung, mittelst des Gesetzes der menschlichen Entwicklung überhaupt, zu ersetzen weiss, hat nur Bruchstücke in seiner Hand, herausgerissen aus ihrem Zusammenhange: die er, aus Mangel eines Begriffes von dem organischen Ganzen, zu welchem sie gehören, nimmer begreifen wird. Dieses ist der Fall mit der ganzen Geschichte der neuen Zeit, deren wahres Princip die Manifestation des Christenthums ist. Dass die Vorzeit vergangen ist, und wir, über den Gräbern derselben, unter dem wunderbaren und verworrenen Andrange neuer Elemente stehen, kann jeder, der nur seine Augen eröffnet, bemerken; was aber dieses Gedränge eigentlich wolle und bedeute, wird man keinesweges durch das auswendige Auge, sondern nur durch einen innern Sinn begreifen. Das Christenthum ist unserer Meinung nach, welche wir auch schon zu einer andern Zeit freimüthig geäussert, in seiner Lauterkeit und seinem wahren Wesen noch nie zu allgemeiner und öffentlicher Existenz gekommen, obwohl es in einzelnen Gemüthern hier und da von jeher ein Leben gewonnen. Diesem widerspricht nicht die Behauptung, welche auch die unsere ist, dass es gewirkt habe; nemlich, um nur erst sich selbst den Weg zu bahnen und die Bedingungen seiner öffentlichen Existenz hervorzubringen. Wer nun bei der blossen historischen Bekanntschaft mit diesen seinen vorläufigen Wirkungen nicht weiss, was dasselbe innerlich ist und sucht, der verwechselt das Zufällige mit dem Wesentlichen, und das Mittel mit dem Zwecke; und er wird es nie zum eigentlichen Verständnisse selbst dieser vorläufigen Wirkungen bringen. Die Weltrolle des Christenthums, – denn von dieser allein ist hier die Rede – ist noch nicht geschlossen; wer daher nicht in den Sinn des ganzen grossen Dramas einzugehen vermag, der kann kein Urtheil über sie sich anmaassen. Eben so ist, – dass ich ein anderes, nahe verwandtes Beispiel anführe, die Weltrolle der Kirchenreformation, über welche früher in einer sehr beschränkten Beziehung geredet worden, auch noch keinesweges geschlossen.
Gehen wir nach dieser Vorerinnerung, deren Anwendung sich bald ergeben wird, an unser Vorhaben, – Das Christenthum[186] wollte und sollte selbst leitendes und schöpferisches Princip des Staats der neuen Zeit werden. Wir haben zuvörderst zu beantworten: auf welche Weise denn das Christenthum dieses vermöge, und es fordere? Ich sage, diese Wirksamkeit desselben kann auf eine doppelte Weise angesehen werden: theils absolut, als die des wahren ächten Christenthums, theils zufällig und durch die Lage der Sachen bestimmt, indem es zuerst sich selbst zu seiner Reinheit und Lauterkeit emporzuarbeiten strebt. – Was zuvörderst die erste Ansicht dieser Wirksamkeit der wahren Religion betrifft: es ist diese Religion ganz gleich der, zum Schlusse der vorigen Rede beschriebenen Liebe zum Guten; welches Gute dem religiösen Sinne als das unmittelbare Werk Gottes in uns, und wir, bei dem Vollbringen desselben, als göttliches Werkzeug erscheinen. Es wurde damals über diese Liebe des Guten angemerkt, dass sie selbst vom vollendeten Staate völlig befreie, und über ihn und seine Zwangsanstalt durchaus hinwegsetze; und dasselbe gilt aus denselben Gründen auch von der wahren Religion. Was der Gott ergebene Mensch um keinen Preis thun möchte, dasselbe findet im vollkommnen Staate sich freilich auch äusserlich verboten aber ohne alle Rücksicht auf das äussere Verbot hätte er es schon um Gottes willen unterlassen. Was dieser Gott ergebene Mensch allein liebt und zu thun begehrt, findet er in diesem Staate freilich auch äusserlich geboten; aber er hätte es schon um Gottes willen gethan. Soll nun diese religiöse Denkart im Staate bestehen und nie mit demselben in Streit gerathen, so ist der Staat eben genöthigt, mit der Vervollkommnung der religiösen Beurtheilung seiner Bürger stets fortzuschreiten, und durchaus nichts mehr zu gebieten, was wahre Religion verbietet, nichts zu verbieten, was sie gebietet. In dieser Lage wird nie die Anwendung des bekannten Satzes eintreten: man muss Gott mehr gehorchen, als den Menschen; denn die Menschen befehlen sodann gar nichts anderes, als was Gott auch befiehlt: und es bleibt den Gehorchenden nur die Wahl, ob sie es als menschliches Machtgebot, oder als Gebot des Gottes, den sie über alles lieben, vollbringen wollen. Ueberhaupt liegt in dieser völligen Freiheit und Erhabenheit[187] der Religion über den Staat die Anforderung an beide, sich absolut zu trennen, und allen unmittelbaren Zusammenhang unter sich aufzuheben. Die Religion soll nie die Zwangsanstalt des Staates für ihre Zwecke in Anspruch nehmen; denn die Religion ist, so wie die Liebe des Guten, innerlich im Herzen und unsichtbar, und sie erscheint nie in der äussern Handlung, welche, obwohl sie dem Gesetze gemäss ist, aus ganz andern Triebfedern hervorgegangen seyn kann: der Staat aber vermag nur das zu richten, was vor Augen liegt; die Religion ist Liebe, der Staat aber zwingt; und nichts ist verkehrter, als Liebe erzwingen zu wollen. Ebensowenig soll der Staat sich der Religion für seine Zwecke bedienen wollen; denn er würde sodann etwas in Rechnung bringen, das nicht in seiner Gewalt steht, und welches eben darum auch wohl ermangeln könnte; in welchem Falle er falsch gerechnet, und seines Zweckes verfehlt hätte: er muss erzwingen können, was er begehrt, und nichts begehren, als das, was er erzwingen kann. – Dies ist der negative Einfluss der Religion auf den Staat, oder vielmehr der negative Wechseleinfluss beider auf einander: dass durch das Daseyn der erstern der Staat in seine Grenzen zurückgewiesen, und beide streng von einander abgesondert werden.
Dem Inhalte der wahren Religion und insbesondere dem des Christenthums nach, ist die Menschheit das Eine, äussere, kräftige, lebendige und selbstständige Daseyn Gottes; oder, wenn man mir diesen Ausdruck nicht misdeuten will, die Eine Aeusserung und der Ausfluss desselben; Ein ewiger Strahl, der nicht in der Wahrheit, sondern nur in der irdischen Erscheinung sich in mehrere individuelle Strahlen zertheilt. Alles daher, was Mensch ist, ist nach dieser Lehre im Wesen durchaus Eins und sich durchaus gleich, und alles auf die gleiche Weise bestimmt, in seinen Urquell liebend zurückzukehren und in ihm selig zu seyn. Diese durch die Religion aufgestellte Bestimmung darf der Staat nicht stören; er muss daher allen den gleichen Zugang zu den vorhandnen Quellen der Bildung für dieselbe gestatten und, als Verweser der Zwecke der menschlichen Gattung, verschaffen. Dies ist nur möglich durch Errichtung[188] absoluter Gleichheit, der persönlichen sowie der bürgerlichen Freiheit aller, in Ansehung des Rechts und der Rechte. Dasselbe daher, was schon als blosser Staat sein Zweck seyn muss, wird ihm durch die Religion von neuem zum Zwecke gemacht; und dieses ist der positive Einfluss der Religion auf den Staat: nicht, dass sie ihm einen neuen Zweck gebe, welches der soeben behaupteten Absonderung beider von einanander widerspräche, sondern dass sie seinen eigenen Zweck ihm näher ans Herz legt, und ihn treibt, die Erreichung desselben zu beschleunigen. Freilich werden beide Entwickelungen, die der richtigen religiösen Ansichten und die der politischen Einrichtungen, nur langsam fortschreiten und in gewissem Maasse gleichen Schritt halten; nichts aber verhindert, dass nicht die erstern, wenigstens bei Einzelnen, der zweiten zuvorkommen sollten, um sie zum Theil mit zu leiten.
So verhält es sich mit der angegebenen Beziehung, wenn der Staat bloss als in sich geschlossen, und lediglich im Verhältnisse zu seinen Mitbürgern, gedacht wird. Sollte es sich aber noch überdies zutragen, dass mehrere in sich geschlossene und souveräne Staaten im Bezirke der Einen wahren Religion neben einander entständen; oder, was ganz dasselbe heisst, dass der Eine Staat der Cultur und des Christenthums in eine christliche Staatenrepublik zerfiele, deren einzelne Staaten zwar von den übrigen nicht unmittelbar gezwungen, doch aber unablässig beobachtet und beurtheilt würden: – so wäre nun an der christlichen Lehre ein allgemeingeltender Kanon niedergelegt für die Beurtheilung: was, so im Verkehr mit andern Staaten wie in der Behandlung der eignen Bürger, löblich sey, was erträglich, was durchaus verwerflich; und der, übrigens unbeschränkte, Souverän hätte, wenn er auch seine Bürger zum Schweigen brächte, dennoch das Zeugniss und Urtheil der Nachbarstaaten und der durch sie zu unterrichtenden Nachwelt zu scheuen, falls Ehrgefühl einheimisch wäre; oder, falls er auch sogar über dies sich hinwegsetzte, die Folgen des verlornen allgemeinen Vertrauens zu fürchten. Es entstände durch diese Religion eine öffentliche Meinung des gesammten Culturstaates, und an ihr ein nicht unbedeutender[189] Souverän über die Souveräne, der ihnen alle Freiheit liesse, das Gute zu thun, die Lust der Uebelthat aber gar oft beschränkte.
Dies ist die Wirksamkeit des Christenthums auf den Staat: diese Religion und ihre Wirksamkeit absolut genommen. Ein anderes ist die zufällige und durch die Zeitbedingungen bestimmte Wirksamkeit, welche diese Religion haben könnte, indem sie nur erst nach selbstständiger Existenz und angemessener Wirksamkeit hinaufstrebte. Diese zufällige Wirksamkeit, die sie in der That gehabt, und zum Theil noch bis diesen Augenblick hat, wurde bestimmt durch den Zustand der Menschen, an die sie sich zuerst wandte. Die abergläubische Scheu vor der Gottheit als einem feindseligen Wesen, so wie das Gefühl der eignen Sündhaftigkeit, lastete damals schwerer als je, und allgemeiner auf den Bewohnern des Culturbodens; und es gab ein geheimnissvolles Hindeuten nach dem Oriente, und insbesondere nach Judäa, als ob von daher ein Versöhnungs- und Entsündigungsmittel ausgehen sollte. Eine Menge in der Geschichte vorliegender Umstände, die sogar bis in die Hauptstadt Rom ausgebreitete Neigung zu orientalischen Mysterien, und die beträchtlichen Schätze, welche aus ganz Asien und theils auch aus Europa Jerusalems Tempel zugeströmt waren, beweisen dies. Das Christenthum ist, wie wir zu seiner Zeit gezeigt haben, kein Aussöhnungs- oder Entsündigungsmittel; der Mensch kann mit der Gottheit sich nie entzweien; und inwiefern er sich mit derselben entzweit wähnt, ist er ein Nichts, das eben darum auch nicht sündigen kann, sondern um dessen Stirn sich bloss der drückende Wahn von Sünde legt, um ihn zum wahren Gotte zu führen. In den Händen solcher Zeiten aber musste das Christenthum nothwendig in ein Versöhnungs- und Entsündigungsmittel und in einen neuen Bund mit Gott sich verwandeln, weil diese Zeiten gar kein Bedürfniss irgend einer Religion, und gar keine Empfänglichkeit dafür hatten, als von dieser Seite. Und so ist denn dasjenige christliche System, welches ich bei der Gelegenheit, als ich schon ehemals über diesen Gegenstand redete, als eine Ausartung des Christenthums aufgestellt, und insbesondere den Apostel Paulus als den Urheber desselben angegebenen habe, zugleich[190] ein nothwendiges Product des damaligen ganzen Zeitgeistes am Christenthume; und dass gerade dieser Mann diesen Zeitgeist zuerst aussprach, ist zufällig; hätte Er es nicht gethan, so hätte jeder andere, der nicht durch innige Verschmelzung in das wahre Christenthum über sein Zeitalter erhaben gewesen, dasselbe gethan: wie es denn noch bis auf den heutigen Tag jeder, der den Kopf mit jenen Bildern angefüllt hat und von einer nöthigen Mittlerschaft zwischen Gott und den Menschen träumt, thut, und das Gegentheil nicht begreifen kann.
Nachdem das Christenthum diese Gestalt angenommen, und insbesondere der äusserliche Einweihungsact dazu, die Taufe, eine mysteriöse Sündenreinigung geworden, welche unmittelbar von den ewigen Strafen derselben erledigte, und ohne weiteres den Himmel öffnete: so konnte es nicht fehlen, dass die Verweser dieses Mittels das höchste Ansehen unter den Menschen bekamen, dass die Wachsamkeit über die Erhaltung derjenigen Reinheit, die sie durch das Sacrament ertheilt hatten, ihnen anheimfiel, und dass durchaus kein menschliches Geschäft übrigblieb, das sie nicht unter diesem Vorwande beurtheilt, gerichtet und geleitet hätten. Ergriff nun endlich die Superstition die römischen Kaiser selbst und ihre höchsten Staatsbedienten, so standen auch diese von nun an unter der gemeinsamen Zucht der Geistlichkeit, welche durch die Lage nothwendig gereizt wurde, an diesen Personen ihr Amt mit einem ungemeinen und notorischen Eifer zu verwalten, der die schädlichsten Folgen für das Ansehen und die Freiheit der Regierung haben musste. Sie selbst, diese Geistlichen, waren durch ihre Geistesrichtung von allen gesunden politischen Ansichten entfernt, und hatten kaum einen andern Gesichtspunct für irdische Ereignisse, als den der Verbreitung ihres Glaubens und der Erhaltung dessen, was sie seine Reinheit nannten; sie vermochten daher nicht einmal die Herrscher, denen sie ihre Freiheit genommen hatten, selber klüglich zu leiten und statt ihrer zu regieren; und so konnte nichts anderes erfolgen, als die völlige Kraftlosigkeit und der endliche Untergang des Reiches, in welchem sie herrschten.
Sollte es jemals wieder zu einem Staate kommen, dem dieser[191] schädliche Einfluss unschädlich würde, und der gegen ihn sich erhielte, so musste dieser Staat selbst, in seinen Principien, durch die Religion aufgebaut werden; um dadurch einen Einfluss, der das ohne sein Zuthun Existirende nur zerstören konnte, zu versöhnen. Durch diese Nothwendigkeit, zu den in ihr einheimischen Principien eines Staats zurückzugehen, wurde die Religion zugleich genöthigt, auf ihre eignen Principien zurückzugehen, und so in sich selber sich zu verbessern. – Sie musste zuvörderst die Grundelemente des beginnenden Staats zu bekehren bekommen, damit Bürger und Regenten geistig ganz ihr Geschöpf wären. In diesem Bekehrungsgeschäfte musste sie es nun nicht, so wie vorher, mit abergläubischen, erschrockenen und aus angestammter Furcht vor den Göttern sich ihr auf jede Bedingung in den Schooss werfenden Menschen zu thun bekommen; denn gleiche Ursachen würden das zweitemal wieder die gleichen Wirkungen gehabt haben: sondern mit solchen, die in ihrer Unbefangenheit und ihren einfachen Verhältnissen – denn nur die Verwicklung der Verhältnisse bei halber Cultur erzeugt grosse Verbrechen und Erschrecken vor innerer Sündhaftigkeit und Furcht vor den Göttern, – welche, sage ich, in ihren einfachen Verhältnissen sich bisher überhaupt nicht viel mit der Gottheit zu schaffen gemacht, und insbesondere weit davon entfernt waren, dieselbe zu fürchten. Die Bekehrung solcher Menschen gab der Kirche im Sinne der alten Zeit, als einer Entsündigerin und Gottversöhnerin, eine ganz neue, vorher nie dagewesene Aufgabe: die abergläubische Furcht vor der Gottheit und das Bedürfniss einer Versöhnung, welches sie bei ihren zuerst Bekehrten schon vorfand, bei diesen zweiten erst künstlich zu erregen und hervorzubringen. Ohne Zweifel war dieses letztere ein weit schwereres Geschäft; und es ist dasselbe meines Erachtens, – von den Ausnahmen einzelner Individuen, die sich besonders sündhaft fühlten, und einiger Zeitepochen, die den Territionen der Geistlichen besonders günstig waren, wird hierbei abstrahirt – bei den neueuropäischen Völkerschaften nie so vollkommen und nie so allgemein gelungen, als es im römischen Reiche gelungen war; über welches letztere man besonders in der Geschichte des[192] byzantinischen Reichs nachzusehen hat, weil in demselben die Geistlichkeit einen längern Zeitraum hindurch ihre Rolle spielte. Die religiöse Superstition lässt sich dem Neu-Europäer allenfalls durch unermüdetes Predigen anreden, und als ein fremder Bestandtheil anheften; aber so recht in das Herz wächst sie ihm nie, und wie irgend ein anderes wichtiges Interesse entsteht, schüttelt er sie ab. Dies beweist der ganze Fortgang der neuern Geschichte, und besonders das Zeitalter seit der Kirchenreformation, in welchem der neueuropäische Nationalcharakter sich freier entwickelt. Fast hat es die Kirche schon aufgegeben, jenen Satz zu predigen; und wo sie es noch thut, thut sie es ohne Frucht, denn niemand nimmt es zu Herzen.
Die Grundelemente des beginnenden Staats mussten ferner den allgemeinen europäischen Nationalcharakter, den scharfen Sinn und die Liebe des Rechts und der Freiheit an sich fragen, damit sie nicht wieder zur asiatischen Despotie zurückgingen, sondern die unter Griechen und Römern schon entwickelte Gleichheit des Rechts aller bald unter sich aufnähmen. Sie mussten damit noch den besondern Zug eines stechenden Ehrgefühls vereinigen, um dem oben erwähnten, sehr rechtmässigen Einflusse des Christenthums auf die öffentliche Meinung zugänglich zu seyn. Gerade solche Elemente nun wie die beschriebenen fanden sich, gleich als ob sie für diese grossen Zwecke ausdrücklich aufbewahrt wären, an den germanischen Völkerschaften. – Ich nenne nur diese; denn die verheerenden Durchzüge anderer Stämme hatten keine Folgen von Dauer; und die der damaligen europäischen Völkerrepublik einverleibten Reiche anderer Abstammung haben Christenthum und Cultur grösstentheils erst durch germanische Völkerschaften erhalten. – Diese germanischen Stämme, wahrscheinlich von gleicher Abkunft und von ehemaligem Zusammenhange mit den Griechen, wie eine tiefere Ansicht der beiderseitigen Sprachen wohl unwidersprechlich beweisen dürfte, waren in ihren Wäldern ohngefähr auf der Stufe der Cultur stehen geblieben, auf welcher wir die Griechen in ihrem heroischen Zeitalter finden. Wie mancher Hercules, Jason oder Thesens mag in diesen Wohnsitzen, unbeachtet[193] von der Geschichte, freiwillige Gesellen um sich versammlet und mit ihnen wunderbare Abenteuer bestanden haben. Ihre Gottesverehrung war sehr einfach, so wie ihre Sitten, und Scrupel über ihre moralische Würdigkeit entstanden bei ihnen wohl kaum. Unabhängigkeit, Freiheit und Gleichheit aller war ihnen durch den tausendjährigen Gebrauch zur Natur geworden. Durch kühne Wagstücke die Augen der Menge auf sich zu richten und nach dem Tode fortzuleben in den Liedern der Nachwelt, war das Bestreben der Edlern; Treue bis in den Tod der freiwilligen Gefährten gegen die Anführer, der Ruhm und die Ehre anderer; sein Wort nicht gehalten zu haben, ein so unerträglicher Schandfleck für jeden, dass der jüngere und stärkere, der seine auf das Spiel gesetzte Freiheit verlor, seine Person ohne Widerstreben dem ältern und schwächern Gewinner übergab; – und zum Verkauf in fremde Sklavenfesseln. Dies waren die Volkselemente, aus denen das Christenthum seinen Staat aufzubauen hatte. Trug es sich nun noch überdies zu, dass ohngefähr zu gleicher Zeit mehrere Völkerschaften des verwandten Stammes auf demselben Boden des Christenthums und des alten Reichs neue Staaten errichteten; so waren diese Staaten schon durch die gemeinsame Abkunft unter sich verbündeter, als mit fremden; das erspriesslichste, was hiebei für beides, Religion und Staat, vorfallen konnte, war, wenn die Religion in ihrer äussern politischen Gewalt einen Centralpunct, und dieser einen unabhängigen Landessitz erhielte. Nicht, wie vorher, im Reiche selbst sitzend, und dessen Verfahren unaufhörlich meisternd, erhielt diese Centralgewalt nur die Aufgabe, die verschiedenen Staaten des Einen christlichen Reichs von aussen zusammenzuhalten, und den Schiedsrichter zwischen ihnen zu machen; sie ward durch ihre nunmehrige Bestimmung weit mehr die Aufseherin über das Völkerrecht, als dass sie, wie vorher, die Leiterin der innern Regierung gewesen wäre. Ihr selbst lag seitdem weit mehr daran, dass das Reich des Christenthums getheilt, und alle Theile desselben in ihrem Gleichgewichte erhalten würden; weil man auf diesen Fall ihrer bedurfte: als dass es wiederum in Einen Staat zusammenfliesse; welche Begebenheit[194] unter diesen, bei weitem noch nicht sattsam gezähmten Gemüthern für die geistliche Gewalt selbst gefährliche Folgen hätte haben mögen. So trug es sich denn auch wirklich zu; und unter dem Schutze dieser Gewalt konnte denn jeder einzelne christliche Staat mit einem beträchtlichen Grade von Freiheit nach seinem individuellen Charakter sich entwickeln; und das durch diese Gewalt entstandene und fort zusammengehaltene christliche Völkerreich konnte theils durch die bewaffneten Eroberungen einzelner Staaten gegen das Gebiet des Nichtchristenthums, theils durch die friedlichen Eroberungen, vermittelst der Bekehrung neuer Reiche zum Christenthum, und – was daraus folgt, durch die Unterwerfung derselben unter die geistliche Centralgewalt, sogar ausgebreitet und erweitert werden.
Die Grundprincipien dieses christlichen Reichs waren und sind grösstentheils noch bis auf den heutigen Tag folgende: zuvörderst in Absicht des Völkerrechts: ein Staat hat dadurch, dass er ein christlicher Staat ist, das Recht da zu seyn in dem Zustande, in welchem er sich vorfindet; er hat völlig unabhängige Souveränität, und kein anderer christlicher Staat, – bloss die geistliche Centralgewalt in dem, was ihres Amtes ist, ausgenommen, – darf einen Einfluss in die inneren Angelegenheiten desselben begehren. Alle christliche Staaten stehen gegen einander in dem Stande der wechselseitigen Anerkennung und des ursprünglichen Friedens: – des ursprünglichen, sage ich, d.h. es kann kein Krieg über die Existenz, wiewohl allerdings über die zufälligen Bestimmungen der Existenz, entstehen. Durch dieses Princip ist der Ausrottungskrieg zwischen christlichen Staaten unbedingt verboten. Nicht so mit nichtchristlichen Staaten: diese haben nach demselben Princip keine anerkannte Existenz, und sie können nicht nur, sondern sie sollen auch verdrängt werden aus dem Umkreise des christlichen Bodens. Die Kirche giebt ihnen nie Frieden, und geben christliche Mächte einen, so geschieht dies entweder aus Noth, oder weil das christliche Princip erloschen ist, und andere Triebfedern seine Stelle einnehmen. – Das zweite Princip in Absicht auf das Bürgerrecht: vor Gott sind alle Menschen gleich[195] und frei; das Vermögen und die Gelegenheit sich zu Gott zu wenden muss in jedem christlichen Staate jedem ohne Ausnahme verstattet werden, und er, in dieser Rücksicht wenigstens, persönlich frei seyn; woraus die ganze persönliche Freiheit und die Sätze: kein Christ kann ein Sklave seyn, christlicher Boden macht frei, sehr bald erfolgen. Dagegen kann, nach demselben Princip, der Nichtchrist gar wohl ein Sklave seyn.
Diese christliche Völkerrepublik noch näher zusammenzudrängen, sie zu nöthigen, dass sie sich als ein zu einander gehöriges Ganzes in ihrem eigenen Bewusstseyn reflectirte, gemeinsame Angelegenheiten erhielt und sogar als christliche Republik gemeinsame Unternehmungen begann: diente noch ein äusseres Ereigniss, das zu merkwürdig ist, als dass wir es mit Stillschweigen übergehen sollten. In Asien, – welches, abgerechnet dass es wahrscheinlich der Sitz des Normalvolks war, übrigens der Menschheit weiter nichts geleistet, als dass aus ihm die wahre Religion hervorging, – entstand ein zweiter jüngerer Zweig dieser wahren Religion, der Muhamedismus offenbar aus Einer und ebenderselben Urquelle mit dem Christenthume: nur die gänzliche Aufhebung des alten Bundes mit Gott keinesweges zugebend, darum aus dem Judenthume behaltend, was irgend anwendbar war, eben darum das Princip seines allmähligen Verderbens bei sich führend, und die ewig fortfliessende Quelle der äusseren Vervollkommnung, welche das Christenthum in sich hat, nicht aufnehmend. Bekehrungssüchtig, so wie das Christenthum; des Schwerts wohl kundig, durch welches er vom Anfange an sich verbreitet hatte; aufgeblasen dem Christenthume gegenüber wegen eines an sich wenig bedeutenden Vorzugs, dass er die Einheit Gottes mit klarem Worte behauptete, welche im Christenthume dem Wesen nach wohl auch vorausgesetzt wurde, und nicht völlig so von grobem Aberglauben strotzte, als das damalige Christenthum; übrigens die ursprünglich asiatische stumme Ergebung und die Despotie als politische Principien gleich dogmatisch hinstellend: gerieth dieser Muhamedismus in Krieg mit dem Christenthume, und war siegreicher Angreifer. Abgerechnet, dass er in einem beträchtlichen Länderstriche das Christenthum[196] austilgte, und sich selbst zur herrschenden Religion machte, wurden diese Siege dem Christenthume durch den Umstand noch um so viel schmerzhafter, dass unter die verlorenen Länder selbst dasjenige Land gehörte, wo das Christenthum entsprungen war, und nach welchem die romantische Frömmigkeit der neuen Christen andächtig ihre Blicke richtete. Aus der Indignation entstand Thatbegier, und freiwillig, wie sie es in ihren ursprünglichen Wäldern nur irgend hätten thun können, nicht als Bürger dieses oder jenes Staats, sondern rein als Christen, stürzten germanische Schaaren nach jenen Ländern, um sie dem Muhamedismus abzukämpfen. So wenig genügend auch der Erfolg dieser Unternehmungen ausfiel, so viel Böses auch diesen Kreuzzügen Beurtheiler nachsagen, welche ihre Zeit nie zu vergessen, sich in den Geist anderer Zeiten nie hineinzuversetzen, und ein Ganzes nie zu übersehen vermögen: so bleiben sie doch immer die ewig denkwürdige Kraftäusserung eines christlichen Ganzen, als christlichen Ganzen, völlig unabhängig von der Einzelheit der Staaten, in die es zerfallen war. Die Bekanntschaft mit manchen nicht zu verachtenden Eigenheiten dieser Feinde, desgleichen die Notiz von den Lastern, deren sie nun beschuldigt wurden und beschuldigten, war auch eine nicht zu verachtende Beute der Unternehmung.
Später drang der Muhamedismus, der auch schon in den Zeiten des beginnenden christlichen Staats in den Sitz, der dem Christenthume ausschliessend bestimmt zu seyn schien, in Europa, eingedrungen und in demselben geschwächt und vertrieben war, von einer anderen und gefährlicheren Seite, unter einer frischen Nation, den Türken, ein in Europa mit dem nicht verhehlten Zwecke, unaufhaltbar vorzudringen und das Ganze sich zu unterwerfen. Da erwachte zum letzten Male, wenigstens in Reden und öffentlichen Schriften, die Besinnung, dass die Christen nur Ein Staat seyen, und nur Ein Interesse hätten; bis endlich der gefürchtete Feind, in die Pläne der europäischen Politik verwickelt, in sich selber veraltete, und seiner inneren Auflösung entgegenzuwelken anfing.
Dies, E. V., sind meiner Ansicht zufolge die äusseren Bedingungen,[197] unter denen unser neu-europäisches christliches Staatensystem seine Entwickelung begonnen und fortgesetzt hat. Wie nun unter diesen äussern Bedingungen, und durch sie gehindert oder befördert, innerlich in den einzelnen Staaten die wahre Staatsverfassung sich entwickelt, das schon in der Welt vorhandene in sich aufgenommen und weiter fortgebildet habe, wollen wir in den folgenden Reden sehen, falls wir hoffen dürfen, dass diese Untersuchungen einiges Interesse für Sie haben, und den stehenden Stamm der alten Zuhörer anzuziehen und festzuhalten vermögen.
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