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[1061] Christlicher Hintergedanke. – Sollte dies nicht der gewöhnlichste Hintergedanke des Christen des ersten Jahrhunderts gewesen sein: »es ist besser, sich seine Schuld einzureden als seine Unschuld, denn man weiß nicht genau, wie ein so mächtiger Richter gesinnt ist, – fürchten aber muß man, daß er lauter Schuldbewußte zu finden hofft! Bei seiner großen Macht wird er leichter einen Schuldigen begnadigen als zugestehen, daß einer vor ihm im Rechte sei.« – So empfanden die armen Leute in der Provinz vor dem römischen Prätor: »er ist zu stolz, als daß wir unschuldig sein dürften« – wie sollte sich nicht gerade diese Empfindung bei der christlichen Vergegenwärtigung des höchsten Richters wieder eingestellt haben!

Quelle:
Friedrich Nietzsche: Werke in drei Bänden. München 1954, Band 1, S. 1061.
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