Dreizehntes Kapitel.

[105] 1. Nun folgt das Eintreten in den Gerichtshof.

2. Er geht auf den Hof zu indem er spricht: »O Angirasischer103, du bist ja der Hof, der lärmende, du bist ja der ungestüme. Dir, dem so beschaffenen, sei Verneigung!«

3. Dann tritt er hinein mit dem Spruche: »Der Hof (schütze) mich und die Versammlung, die beiden verständigen Töchter des Herrn der Geschöpfe! Wer104 mich nicht kennt, der trete nicht heran; verständig sei der Mann in der Aussage.«

4. Wenn er zu der Versammlung kommt, spreche er leise: »Mächtig bin ich gekommen, glänzend, ohne Widerrede. Dieser Versammlung Herrscher ist ein gewaltig unwiderstehlicher Mann.«

5. Wenn er meint: »Dieser ist erzürnt«, so redet er ihn an: »Welche vernichtende Gestalt du auf der Stirne hast, des Zornes, des Grimmes, die mögen die Götter, die keuschen, die verständigen wegführen. Ich bin der Himmel[105] und ich die Erde; wir beide führen deinen Zorn hinweg; das Maulthier trägt keine Frucht, o du!«105

6. Wenn er meint: »dieser ist boshaft«, so redet er ihn an: »Diese deine Rede in deinem Munde nehme ich und lege sie dir ins Herz.106 Wo irgend die Rede niedergelegt ist, von da nehme ich sie. Was ich sage, das ist wahr. Sei mir unterlegen.«

7. Dies ist die Handlung, durch welche er ihn in seine Gewalt bringt.

103

Von den Angiras oder von Bṛĭhaspati beschützter. Jr.

104

Nach Jr. ist die zweite Hälfte des Verses eine Anrede des Hofes an die Richter. Die Verse dieses Kapitels sind sämmtlich so verdorben, dass ich an eine sichere Uebersetzung nicht denken kann.

105

Vielleicht soll dies heissen: »Lass den Zorn nicht in dir aufkommen, wie das Maulthier keine Frucht aufnimmt«

106

»Die zornige Rede deines Mundes lege ich in dein Herz und mache sie dadurch zu einer mir günstigen.« Jr.

Quelle:
Indische Hausregeln. In: Abhandlungen der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, Band 6. Leipzig 1878, S. 105-106.
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