Erstes Kapitel.

1. Nun also1 die Verrichtung des häuslichen Kochens im Topfe.

2. Nachdem er (den Boden) gekehrt, (mit Kuhmist) bestrichen, (die Linien) gezogen, (die Erde aus denselben) weggenommen, (den Boden) besprengt2, das Feuer niedergelegt, rechts den Sitz des Brahman hingebreitet, (das Wasser) herausgebracht, (Gras um das Feuer) herumgestreuet (die Geräthe) zweckmässig hingestellt3, die beiden Reiniger4 gemacht, das Sprengwasser geweihet, (die Geräthe) zweckmässig besprengt, die Butter (in den Topf)5 gelegt, sie aufs Feuer gesetzt, bewegt er Feuer6 um sie herum.

3. Nachdem er den Löffel gewärmt, gescheuert7, besprengt, wieder gewärmt, lege er ihn nieder.

4. Nachdem er die Butter vom Feuer genommen, gereinigt8, betrachtet und das Sprengwasser (gereinigt) wie oben9, die zum Unterfassen dienenden Kuçahalme10 genommen, die Holzscheite angelegt, umhergesprengt, opfere er.

5. Dies Verfahren gilt, wo irgend ein Opfer stattfindet11.

1

D.h. nach Beendigung des Çrauta-Sûtra von Kâtyâyana, an welches sich Pâraskara so unmittelbar anschliesst, dass er mit dem Ausdrucke pûrvavat »wie oben gesagt« auf dasselbe verweist (1, 1, 4. 18, 1).

2

Die fünf ersten Handlungen bilden die fünf Weihen des Bodens (panca bhûsaṃskârâs) oder das laxaṇam (Gobh. gṛĭ. 1, 1, 10), die Bezeichnung, durch welche derselbe zur Aufnahme des Feuers geeignet wird.

3

Kâty. Çr. 2, 3, 8.

4

Zwei Kuçahalme, deren Zubereitung Kâty. Çr. 2, 3, 31 und Âçv. gṛĭ. 1, 3, 3 dargestellt ist.

5

In die âjyasthâlî. Kâty. Çr. 2, 5, 9. 4, 10, 5.

6

Einen Feuerbrand; paryagnikaraṇam parita ulmukabhrâmaṇam. Rk. – Dies geschieht, um die Rakshas zu vertreiben, rakshasâm apahatyai. TBr. 2, 1, 3, 4. Vgl. Kâty. Çr. 2, 5, 22 und die Paddhati ebd. p. 207, 12.

7

Kâty. Çr. 2, 6, 46. 4, 10, 5.

8

Kâty. Çr. 2, 7, 4. 7.

9

Im Çrauta Sûtra, also mit den beiden Reinigern. Rk. – Kâty. Çr. 2, 3, 33. 7, 8.

10

upagrahârthân kuçân. Rk. – Kâty. Çr. 1, 10, 6–8 schreibt vor, dass, wenn der Opfernde einen Löffel oder einen Topf voll geschmolzener Butter in der Hand hält, er denselben mit dem Grasbündel (veda), dem Opferspahn (sphya) oder mit Kuçagras unterstützen soll (upagrahaṇa), damit er die Butter nicht übergiesse.

11

Die hier erwähnten Handlungen sind die allen Opfern gemeinschaftlichen, an welche sich dann die Spenden des besondern Opfers mit den für dieselben vorgeschriebenen Sprüchen anschliessen.

Quelle:
Indische Hausregeln. In: Abhandlungen der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, Band 6. Leipzig 1878, S. 2.
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