Neuntes Kapitel.

[21] 1. Die Bedienung des Hausfeuers (besteht in den Handlungen) von der Ergreifung der zum Unterfassen dienenden Kuçahalme an.99

2. Nach Untergang und vor Aufgang der Sonne, entweder mit saurer Milch oder Reiskörnern oder geröstetem Korn.

3. Abends (opfert er zwei Spenden) mit den Sprüchen: »Dem Agni Svâhâ!« und: »Dem Prajâpati Svâhâ!«

4. Morgens: »Dem Sûrya Svâhâ!« und: »Dem Prajâpati Svâhâ!«

5. Eine Frau, welche Empfängniss wünscht, opfert die erste Spende100 mit dem Spruche: »Männer sind Mitra und Varuṇa, Männer die beiden Açvins; ein Mann ist Indra und Sûrya; möge ein Mann in mir entstehen. Wiederholt Svâhâ!«

99

Die Bedienung des Hausfeuers besteht in den Handlungen, welche oben (1, 1, 4) von dem Worte upayamana an vorgeschrieben sind, also in dem Nehmen der Kuçahalme, Anlegen der Holzscheite, Sprengen und Opfern. Da hiedurch die jenem Worte vorangehenden Handlungen, also auch die Bereitung des Löffels (1, 1, 3) ausgeschlossen werden, so geschieht das Opfern der Spenden mit der Hand. Jr. Rk. Kp. Vp.

100

Die zweite Spende, an Prajâpati, opfert auch in diesem Falle der Mann.

Quelle:
Indische Hausregeln. In: Abhandlungen der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, Band 6. Leipzig 1878, S. 21.
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