Viertes Kapitel.

[9] 1. Vier (Arten) Kochopfer gibt es: geopfertes, ungeopfertes, dargeopfertes, gegossenes.53

2. Bei fünf Handlungen (geschieht die Vollziehung) draussen in einer Halle:54 bei der Hochzeit, beim Haarschneiden, bei der Einführung (des Knaben beim Lehrer), beim Abschneiden des Backenbartes, beim Aufstreichen des Haares (der Schwangeren).

3. Auf einen (mit Kuhmist) bestrichenen, erhöheten und besprengten Platz soll man das Feuer legen.

4. Einige sagen, bei der Hochzeit müsse es durch Reiben erzeugtes sein.

5. Während des nördlichen Ganges (der Sonne), in der Hälfte des zunehmenden Mondes, an einem reinen Tage soll er die Hand des Mädchens nehmen.[10]

6. Unter je drei Mondhäusern, deren erstes ein zweites (desselben Namens wie das vorhergehende) ist.55

7. Oder unter Svâti, Mṛĭgaçiras, Rohiṇî

8. Drei Frauen (sind) dem Brâhmaṇa (erlaubt), nach der Reihe der Kasten.

9. Zwei dem Königlichen.

10. Eine dem Vaiçya.

11. Einige erlauben allen auch eine Çûdrâ, ohne Sprüche.

12. Nun heisst er sie das Gewand umlegen, indem er spricht: »Gelange zum Alter, lege das Gewand um, sei der Leute Schutz gegen Verwünschung! Lebe hundert Jahre in schönem Glanze, sammle Reichthum, der bis auf die Söhne dauert! Lebensvolle, lege dies Gewand um!«56

13. Dann das Obergewand mit den Worten: »Welche Göttinnen spannen, webten und ausdehnten und welche die Fäden nach beiden Seiten zogen, die Göttinnen mögen dich bekleiden für hohes Alter. Lebensvolle, lege dies Gewand um!«57[11]

14. Dann heisst (der Vater der Braut) sie beide zusammentreten58 (und der Bräutigam spricht): »Mögen die Allgötter, mögen die Wasser unsere Herzen vereinigen! Möge der Wind, der Schöpfer, die Zeigerin uns zusammenthun!«59

15. Nachdem er die vom Vater gegebene angenommen, fasst er sie an und geht hinaus, indem er spricht: »Wenn du mit dem Herzen in die Ferne gehst, wie der Wind zu den Himmelsgegenden, so mache der goldgeflügelte Sohn Vikarṇa's60 dich mir von Herzen geneigt, o N.N.«

16. Dann heisst (der Vater) sie sich ansehen (und der Bräutigam spricht): »Sei nicht schrecklichen Blickes, nicht Gatten tödtend, Glück bringend dem Viehe, gütigen Herzens, schönen Glanzes, Helden gebärend, die Götter liebend, freundlich; sei Heil bringend unsern Zweifüssern und Vierfüssern«. – »Soma nahm dich zuerst, Gandharva nahm dich darauf, dein dritter Gatte war Agni, dein vierter ist ein Menschensohn«. – »Soma gab sie an Gandharva, Gandharva gab sie an Agni, Reichthum und Söhne gab mir Agni und dazu diese«. – »Pûshan führe uns die Glücklichste zu, illa desiderans distendat nobis femora, in quam desiderantes inseramus penem, in qua multae voluptates ad aeternam felicitatem obtinendam«.61

53

Die Commentare führen als Beispiele dieser vier Arten von Kochopfern an: 1) ein blosses Feueropfer (homa), wie das Abend- und Morgen- Opfer; 2) Handlungen ohne Feueropfer und Gaben (bali), wie das Besteigen der Streu (srastara, Pâr. 3, 2); 3) Handlungen mit Feueropfer, Gaben und Essen (bhakshaṇa), wie die Opfer zu Anfang der Halbmonate (pakshâdihoma); 4) blosses Essen, ohne Feueropfer und Gaben, wie die Bereitung der Milchspeise für die Brâhmaṇas (Pâr. 3, 9, 8). – Vgl. Çânkh. Gṛĭ. 1, 5, 1. 10, 6. Âçv. Gṛĭ. 1, 1, 2. Mn. 3, 73. 74.

54

Nach dem Schol. zu Kâty. Çr. 7, 1, 24 soll eine solche Halle (çâlâ) 20 Ellen (aratni, also etwa 30 Fuss) lang und halb so breit sein, und drei Eingänge haben, im Osten, Süden und Westen. – Alle andern Handlungen geschehen in der Haupthalle des innern Hauses. Rk.

55

Da es drei uttara-Mondhäuser gibt, Phalgunî, Ashâḍhâ und Bhâdrapadâ, so heisst trishu trishûttarâdishu: »unter je (d.h. dreimal) drei Mondhäusern, deren erstes ein uttara ist«. Dadurch sind also die neun Mondhäuser: Uttara-Phalgunî, Hasta, Citrâ. Uttarâshâḍhâ, Çravaṇa, Çravishṭhâ, Uttara-Bhâdrapadâ, Revatî, Açvinî bezeichnet. Dazu kommen dann noch die drei in §. 7 besonders erwähnten. – Rk. bemerkt, dass die vier Mondhäuser Citrâ, Çravaṇa, Çravishṭhâ und Açvinî nur bei den Kâtîyâs (den Anhängern von Kâtyâyana's und Pâraskara's Sûtra) für die Hochzeit gestattet sind, weil sie in ihrem Sûtra ausdrücklich erwähnt werden. Bei denen, welche andere Sûtra befolgen, gelten sie nicht. Dieselbe Bemerkung macht Raghunandana im Udvâha-tattva (Fol. 18, a, 2) und im Jyotis-tattva (Fol. 21, b, 3).

56

Vgl. AS. 19, 24, 5. – anu ist mit putrân zu verbinden.

57

Der Vers, welcher sich in richtiger Fassung AS. 14, 1, 45 findet, steht in verdorbener Gestalt in allen Handschriften von Pâraskara's Sûtra und in den beiden Paddhatis. Die Commentare erklären die Setzung der 2 pers. sing. statt der 3 plur. als vedische Licenz, nach der Kârikâ zu Pâṇ. 3, 1, 85. In Bhavadeva's Chandogapaddhati steht noch richtig saṃvyayantu, aber schon abhito tatantha.

58

samańjayati parasparaṃ sammukhîkaroti. Jr.

59

RS. 10, 85, 47. – Die Zeigerin, deshtrî, ist die in der Pflicht unterweisende Gottheit, dharmopadeshtrî devatâ. Rk.

60

Vaikarṇa ist nach Jr. eine Bezeichnung des Windes, Rk. hat: vikarṇâpatyaṃ garutmân, also wohl Garuḍa.

61

Die ersten drei Verse stehen RS. 10, 85, 44. 40. 41. Der vierte Vers steht in richtiger Fassung ebd. 37. – Jr. hat yâ jagaccaxuḥ pûshâ devatâ sâ, und erklärt das Wort nivishṭyai in dem Zusatze durch agnihotrâdyupâsanâyântaḥkaraṇaçuddhidvârâ sâyojyamuktaye. Danach habe ich, obgleich zweifelnd, übersetzt. – Vgl. AS. 14, 2, 17. 3. 4. 38.

Quelle:
Indische Hausregeln. In: Abhandlungen der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, Band 6. Leipzig 1878, S. 9-12.
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