Erstes Kapitel.

[38] 1. Bei dein jährigen Knaben findet das Bereiten der Haarlocke statt.

2. Oder in dem noch nicht abgelaufenen dritten Jahre.

3. Bei dem sechzehnjährigen das Schneiden des Backenbartes.

4. Oder wie es in jeder Familie Sitte ist.

5. Nachdem er die Brâhmaṇas gespeist, nimmt die Mutter den Knaben, badet ihn, zieht ihm zwei ungebrauchte Kleider an, legt ihn auf ihren Schoss und setzt sich westlich vom Feuer nieder.

6. Nachdem (der Vater, von der Frau) berührt, die Butterspenden1 geopfert, giesst er nach dem Essen (der Neigen) heisses Wasser in kaltes und spricht: »Mit heissem Wasser, o Vâyu, komm herbei, ungebundener, die Haare schneide.«2

7. Beim Abschneiden des Backenbartes spricht er: »die Haare und den Bart.«

8. Dann wirft er in das Wasser ein Stück frischer Butter oder geschmolzener Butter oder saurer Milch.

9. Daraus nimmt er etwas und benetzt den rechten Backenbart indem er spricht: »Die von Savitṛĭ erzeugten[38] himmlischen Wasser mögen deinen Körper netzen zum langen Leben, zum Glanze.«3

10. Nachdem er mit dem Stachel eines Stachelschweines (die Haare) auseinander gestrichen, legt er drei Kuçahalme dazwischen mit dem Spruche: »O Kraut.«4

11. Dann nimmt er das eiserne Messer mit dem Spruche: »Du bist heilbringend«5, und mit dem Spruche: »Ich scheere«6 schneidet er das Haar ab. – »Mit welchem Messer der weise Savitṛĭ (das Haar) des Königs Soma, des Varuṇa schor, mit demselben scheeret, ihr Brâhmaṇas, diesen hier, dass er lange lebend, bejahrten Leibes sei.«7

12. Mit diesem Spruche schneidet er (die Kuçahalme) mit den Haaren ab8 und wirft sie in ein Stück Dünger von einem Bullen, welches nördlich (vom Feuer) gehalten wird.

13. Dies thut er noch zweimal stillschweigend.

14. Das Benetzen und das Folgende thut er auch mit den beiden anderen Haarbüscheln.

15. Zunächst hinten mit dem Spruche: »Das dreifache Leben.«9

16. Dann links mit dem Spruche: »Durch welchen gekräftigt du zum Himmel wandeln und lange die Sonne sehen[39] mögest, mit dem Spruche scheere ich dich zum Leben, zum Dasein, zum schönen Ruhme, zum Wohlsein.«10

17. Dreimal umkreist er mit dem Messer das Haupt rechts herum.

18. Beim Schneiden des Backenbartes auch das Gesicht.

19. (Dazu spricht er): »Wenn mit dem schneidigen Messer, dem schön gestalteten der Scheerer die Haare schiert, so reinige das Haupt, raube ihm nicht das Leben.«11

20. Beim Schneiden des Backenbartes (fügt er hinzu): »und das Antlitz.«

21. Nachdem er mit demselben Wasser den Kopf benetzt, gibt er dem Barbier das Messer mit den Worten: »Ohne zu verwunden schneide ab.«

22. Das Uebriglassen der Haare geschieht nach dem Gebrauche.12

23. Nachdem er das Stück Dünger mit den Haaren in einem Kuhstall oder einem Pfuhl oder in der Nähe von Wasser verdeckt niedergelegt, gibt er dem Lehrer den Lohn.

24. Beim Schneiden des Backenbartes eine Kuh.

25. Nach dem Schneiden des Backenbartes soll der Schüler ein Jahr lang Keuschheit bewahren und sich nicht scheeren, oder zwölf Tage, oder sechs Tage, oder wenigstens drei Tage.

1

d.h. die vierzehn Spenden von den beiden Buttergüssen an, bis zu der Spende an den Opferförderer. S. oben 1, 5, 3. 4.

2

Vgl. AS. 6, 68, 1.

3

VS. Kâṇva 3, IX, 3. Kâty. Çr. 5, 2, 14.

4

Kâty. Çr. 5, 2, 15. VS. 4, 1.

5

VS. 3, 63, a.

6

VS. 3, 63, b.

7

TBr. 2, 7, 17, 2. Vgl. AS. 6, 68, 3.

8

Vgl. Kâty. Çr. 5, 2, 17. Comm.

9

VS. 3, 62.

10

Ich habe paçyâsi geschrieben statt paçcâddhi der Handschriften. Hienach ist die krit. Anm. zu berichtigen.

11

Die Commentare erklären ihre Lesart majjayatâ durch saṃskurvatâ. Vgl. Dhâtu P. 28, 122. masj çuddhau. An den in den krit. Anm. angeführten Stellen steht vapasi.

12

Die Zahl der Locken, welche beim Scheeren des Hauptes stehen gelassen werden, richtet sich nach der Zahl der Ahnherren, welche der Mann, je nach seiner Familie, nennen muss, wenn er bei Anlegung des Opferfeuers Agni zu Hülfe ruft (beim pravara). Vgl. Saṃsk. Kaust. Fol. 111, a. Nirṇaya Sindhu 3, 1, Fol. 13, b.

Quelle:
Indische Hausregeln. In: Abhandlungen der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, Band 6. Leipzig 1878, S. 38-40.
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