Zwölftes Kapitel.

[68] 1. Unter der Rohiṇî im Monate Pausha oder an der mittleren Ashtakâ124 sollen sie den Unterricht schliessen.

2. Sie gehen zu einem Wasser und sättigen durch Wasserspenden die Götter, die Versmasse, die Vedas, die ṛĭshis, die alten Lehrer, die Gandharvas, die anderen Lehrer und das Jahr mit seinen Theilen, die Manen, die Lehrer und die eigenen (Väter).125

3. Nachdem sie viermal die Sâvitrî hergesagt, sprechen sie: »wir hören auf.«

4. Ueber Enthaltung und Unterricht gilt das früher gesagte.126

124

S. unten 3, 3, 1. 8.

125

Wenn die Väter der Schüler noch am Leben sind, sollen sie die Spenden den Grossvätern und Urgrossvätern bringen. Kp. Vp.

126

Dies bezieht sich auf 2, 10, 23. 24. Sie sollen also drei Nächte den Unterricht und das Beschneiden der Haare und Nägel aussetzen. In Jr. Cod. Chamb. steht falsch lomanakhanikṛĭntanam; statt lomanakhânâm anikṛĭntanam. – Hiemit ist aber, nach den Commentaren, Paddhatis und Reṇu's Kârikâ, nicht der ganze Unterricht beendigt, sondern es folgt ein neuer Cursus, wieder von sechstehalb oder siebentehalb Monaten, während welcher in den hellen Monatshälften die Vedas, während der dunkeln die Angas durchgenommen werden. Vgl. Mn. 4, 98. Dieser Cursus wird nach Vp. wieder in der 2, 11, 12. 13 vorgeschriebenen Weise geschlossen.

Quelle:
Indische Hausregeln. In: Abhandlungen der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, Band 6. Leipzig 1878, S. 68.
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