6. Kapitel

Die Diktatur

[163] Die Unbeugsamkeit der Gesetze, die es ihnen unmöglich macht, sich den Ereignissen anzubequemen, kann sie in gewissen Fällen verderblich machen, und durch sie bei einem Wendepunkte den Untergang des Staates verursachen. Die Ordnung und Langsamkeit der Formen verlangen einen Zeitraum, den die Umstände bisweilen verweigern. Es können sich tausenderlei Fälle darbieten, für die der Gesetzgeber nicht Fürsorge getroffen hat, und gerade das Bewußtsein, daß man nicht alles vorhersehen kann, ist die allernötigste Voraussicht.

Man darf deshalb nicht die Absicht hegen, die Staatseinrichtungen derart zu befestigen, daß man sich die Macht raubt, ihre Wirkung aufzuheben. Selbst Sparta setzte seine Gesetze zeitweise außer Kraft.

Allein nur die größten Gefahren können der einer öffentlichen Ruhestörung gleichkommen, und man darf[163] deshalb die heilige Macht der Gesetze nie aufhalten, als wenn das Wohl des Vaterlandes es erfordert. In solchen seltenen und handgreiflichen Fällen sorgt man nun für die öffentliche Sicherheit durch einen besonderen Beschluß, der ihre Erhaltung dem Würdigsten überträgt. Dieser Auftrag kann je nach der Art der Gefahr auf zweierlei Weise erteilt werden.

Genügt zur Abhilfe eine Vermehrung der Regierungstätigkeit, so pflegt man sie in einem oder zwei Gliedern der Regierung zu vereinen, auf diese Weise schädigt man nicht das Ansehen der Gesetze, sondern ändert nur die Form ihrer Verwaltung. Ist dagegen die Gefahr derart, daß die Gesetzmaschine ein Hindernis sein würde, sich vor ihr zu schützen, dann ernennt man ein höchstes Oberhaupt, das allen Gesetzen Schweigen gebietet und für einen Augenblick die oberherrliche Gewalt aufhebt. In solchem Falle ist der allgemeine Wille nicht zweifelhaft, und die Hauptabsicht des Volkes geht offenbar darauf aus, daß der Staat nicht zugrunde geht. Die vorübergehende Aufhebung der gesetzgebenden Gewalt ist also keineswegs mit ihrer Abschaffung gleichbedeutend; die Obrigkeit, die ihr Schweigen gebietet, kann ihr nicht Sprache verleihen; sie beherrscht sie, ohne sie vertreten zu können; sie vermag alles, nur keine Gesetze zu geben.

Das erste Verfahren wandte der römische Senat an, wenn er den Konsuln unter einer feierlichen Formel den Auftrag gab, für das Heil der Republik zu sorgen. Das zweite fand statt, wenn einer der beiden Konsuln einen Diktator ernannte, ein Gebrauch, zu dem Alba den Römern das Beispiel gegeben hatte.

Im Anfang der Republik nahm man sehr häufig zur Diktatur seine Zuflucht, weil der Staat noch nicht eine so feste Grundlage besaß, daß er sich durch die bloße Kraft seiner Verfassung hätte erhalten können.

Da die Sitten zu damaliger Zeit viele Vorsichtsmaßregeln, bis zu einer anderen sehr notwendig gewesen[164] wären, überflüssig machten, so fürchtete man weder, daß ein Diktator seine Gewalt nicht brauchen würde, noch daß er sich versucht fühlen könnte, sie über die Zeit hinaus zu behalten. Im Gegenteil schien eine so große Macht dem damit Bekleideten zur Last zu fallen, so schnell suchte er sich ihrer wieder zu entledigen; es hatte den Anschein, als wäre es für ihn ein zu mühseliges und gefährliches Amt gewesen, die Stelle der Gesetze einzunehmen.

Auch tadle ich den allzu häufigen Gebrauch dieser höchsten obrigkeitlichen Würde in den ersten Zeiten nicht sowohl wegen der Gefahr ihres Mißbrauches, als wegen der Gefahr ihrer dadurch hervorgerufenen Erniedrigung. Denn wenn man sie zur Abhaltung von Wahlen, Einweihungen und zu allerlei bloßen Förmlichkeiten fortwährend verschwendete, so war zu befürchten, daß sie im Falle wirklicher Not weniger Scheu erwecken würde und man sich daran gewöhnen möchte, ein Amt, das man nur zu leeren Feierlichkeiten verwandte, auch nur als einen leeren Titel zu be trachten.

Gegen das Ende der Republik gingen die jetzt vorsichtiger gewordenen Römer mit der Diktatur ebenso sparsam um wie vorher verschwenderisch. Es ließ sich leicht einsehen, daß ihre Befürchtung unbegründet war, daß gerade die Schwäche der Hauptstadt ihre Sicherheit gegen die in ihr weilenden Obrigkeiten ausmachte, daß ein Diktator in gewissen Fällen die öffentliche Freiheit verteidigen, aber nie antasten konnte, und daß die Ketten Roms nicht in Rom selbst, sondern in seinen Heeren geschmiedet wurden. Der geringe Widerstand, den Marius dem Sulla und Pompejus dem Cäsar leistete, bewies klar, was man von der rechtmäßigen Macht im Innern gegen Gewalt von außen erwarten konnte.

Dieser Irrtum war die Quelle großer Fehler. So war es zum Beispiel ein Mißgriff, daß bei der katilinarischen Verschwörung kein Diktator ernannt wurde; denn da nur das Innere der Stadt und höchstens eine oder[165] die andere Provinz dabei im Spiele war, so hätte ein Diktator durch die schrankenlose Gewalt, die die Gesetze ihm einräumten, die Verschwörung leicht beseitigt, während sie ohne die Ernennung eines solchen nur durch ein Zusammentreffen glücklicher Zufälle, auf die menschliche Klugheit nie hätte rechnen können, erstickt wurde.

Statt dessen begnügte sich der Senat, den Konsuln seine ganze Gewalt zu übertragen, woher es kam, daß Cicero, um mit Erfolg zu handeln, gezwungen war, diese Gewalt in einem Hauptpunkte zu überschreiten, und daß man ihn, wenn man seine Handlungsweise auch unter den ersten Aufwallungen der Freude billigte, in der Folge wegen des gegen die Gesetze vergossenen Bürgerblutes mit Recht zur Rechenschaft zog, ein Vorwurf, den man gegen einen Diktator nicht hätte erheben können. Aber die Beredsamkeit des Konsuls riß alles mit fort, und da er selbst, obgleich ein Römer, seinen eigenen Ruhm mehr liebte als sein Vaterland, so suchte er zur Rettung des Staates, nicht sowohl das gerechteste und sicherste Mittel, als vielmehr ein solches, das ihm die meiste Aussicht zu gewähren schien, allen Ruhm in dieser Sache allein davonzutragen. Auch wurde er mit gutem Grunde als Befreier Roms geehrt und mit ebenso gutem Grunde als Übertreter der Gesetze bestraft. So glänzend seine Zurückberufung auch war, so kann sie eigentlich doch nur als eine Begnadigung betrachtet werden.

Auf welche Weise dieses Amt übrigens verliehen werden möge, so kommt stets viel darauf an, seine Dauer auf einen sehr kurzen Zeitraum zu beschränken, der nie verlängert werden darf. Die entscheidenden Wendepunkte, die seine Einführung erforderlich machen, enden binnen kurzem mit dem Untergange oder der Rettung des Staates, und über das dringende Bedürfnis hinaus wird die Diktatur tyrannisch oder unnütz. Obgleich die Diktatoren in Rom nur auf sechs Monate ernannt wurden, legten die meisten ihr Amt schon vorher nieder. Wäre der Zeitraum[166] länger gewesen, so wären sie vielleicht in Versuchung geraten, ihn noch weiter auszudehnen, wie es die Dezemvirn mit ihrer einjährigen Amtsdauer machten. Der Diktator hatte nur Zeit, die ihm gestellte Aufgabe zu erfüllen; es fehlte ihm aber die Zeit, an andere Entwürfe zu denken.

Quelle:
ean-Jacques Rousseau: Der Gesellschaftsvertrag oder Die Grundsätze des Staatsrechtes. Leipzig [o.J.], S. 163-167.
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Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundlagen des politischen Rechts
Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundlagen des politischen Rechts (insel taschenbuch)
Vom Gesellschaftsvertrag: oder Prinzipien des Staatsrechts (suhrkamp studienbibliothek)