Drittes Buch.

[87] 1. Ein kind unter zwei jahren soll man begraben, und keine wasserspende dazu vollziehen1. Ein anderer gestorbener soll von den verwandten bis zum begräbnissplatze begleitet werden2.

2. Er soll, indem sie die Yama-hymne und die gesänge hersagen, mit weltlichem feuer verbrannt werden; ist er aber schon eingeweihet, nach der weise eines mannes, der das heilige feuer unterhalten hat, dem zwecke gemäss.

3. Nach sieben oder zehn tagen schreiten die verwandten zum wasser, mit dem gebete: »Unsere sünde werde gereinigt,« das antlitz nach der gegend der väter gewendet.

4. So soll man auch für verstorbene mütterliche grosseltern und lehrer die wasserspende vollziehen. Beliebig ist sie für freunde, verheirathete töchter oder schwestern, schwesterkinder, schwiegereltern oder hauspriester.

5. Einmal spenden sie wasser, namen und familie nennend, schweigend. Brahmačârins3 und ausgestossene sollen keine wasserspende vollziehen.

[88] 6. Ketzer, solche die keinem bestimmten stande angehören, diebe, frauen die ihren mann getödtet haben, leichtsinnige frauen und ähnliche, frauen welche geistige getränke liebten und solche, die sich selbst umgebracht, verdienen nicht das reinigungswasser4.

7. Wenn sie die wasserspende vollzogen und aus dem bade herausgestiegen auf einem weichen grasplatze sitzen, sollen die greise der familie sie durch erzählung von geschichten der vorzeit unterhalten.

8. »Wer in dem menschlichen leben, welches marklos ist wie der stamm der Kadalî und einer wasserblase ähnlich, ein mark sucht, der ist thöricht.«

9. »Wenn der fünffach zusammengesetzte körper durch die aus dem körper selbst entspringenden handlungen sich in die fünf elemente auflöst, was soll da die klage?«

10. »Die erde wird untergehen und der ocean und die götter; wie soll die schaumähnliche welt der sterblichen nicht untergehen?«

11. »Weil der verstorbene wider willen den speichel und die thränen geniesst, welche die verwandten vergiessen, so muss man nicht weinen, sondern die todtenopfer nach vermögen vollziehen.«

12. Solche reden hörend sollen sie nach hause gehen, die kinder voran, aufmerksam in der thür des hauses Nimbablätter kauend.

13. Nachdem sie wasser geschlürft, feuer u.s.w., wasser, kuhdünger und weisse senfkörner berührt, und den fuss auf den stein gesetzt, sollen sie langsam hineingehen.

[89] 14. Die ceremonie des hineingehens u.s.w. ist auch für die, welche den todten berührt haben, und sich sogleich zu reinigen wünschen; die anderen reinigen sich durch baden und anhalten des athems.

15. Ein Brahmačârin bleibt, wenn er auch seinen lehrer, seine eltern oder seinen Upâdhyâya hinausgetragen, doch im gelübde5. Er soll aber nicht die speise der leichenbesorger essen6, noch mit ihnen zusammen wohnen.

16. Jene sollen, nachdem sie speise gekauft oder empfangen, einzeln auf der erde schlafen7. Dem verstorbenen muss drei tage speise dargebracht werden nach der weise der kuchenopfer.

17. Einen tag soll man wasser und milch in einem irdenen gefässe in freier luft hinstellen, und die opfer in dem Vitâna- und Upâsana-feuer nach vorschrift der Vedas vollziehen.

18. Drei nächte oder zehn nächte8 dauert die durch den leichnam verursachte unreinheit. Bei einem kinde unter zwei jahren trifft sie nur die beiden eltern, wie nach der entbindung nur die mutter9.

19. Die unreinheit beider eltern durch die entbindung haftet nur fest an der mutter, weil ihr blut gesehen wird. Der tag der entbindung soll nicht unrein sein, weil er die vorfahren geboren werden lässt.

20. Eine unreinheit, welche während einer anderen durch entbindung oder todesfall verursachten eintritt, wird in den von der früheren noch übrigen tagen gereinigt10. Bei einer fehlgeburt wird reinigung bewirkt in so vielen nächten, als die frucht monate alt war11.

[90] 21. Die verwandten von solchen, die durch den könig, durch ein rind oder durch einen Brâhmańa getödtet worden, und von selbstmördern12 sind augenblicklich rein. Wenn jemand in der fremde gestorben, so ist man in so vielen tagen rein, als von der zeit der unreinheit noch übrig sind13, oder wenn diese schon abgelaufen14, durch darbringung der wasserspende.

22. Für einen Kshatriya dauert die unreinheit zwölf tage, für einen Vaiśya aber fünfzehn, für einen Śûdra dreissig tage15, für einen Śûdra von gutem betragen die hälfte.

23. Stirbt ein kind ehe es zähne bekommen, so tritt sogleich reinheit ein; vor dem scheiteln des haares dauert die unreinheit eine nacht; drei nächte, wenn es vor der einweihung sirbt; von da an zehn nächte16.

24. Einen tag muss die reinigung fortgesetzt werden, bei mädchen welche noch nicht versprochen sind und bei knaben, bei einem Guru, einem schüler, einem lehrer der Angas, einem mütterlichen oheim und einem vedakundigen Brâhmańa17.

25. Eben so lange bei nicht leiblichen söhnen, und bei frauen welche zu einem anderen manne gegangen sind. Stirbt der könig des landes18, so geschieht die reinigung an demselben tage.

26. Ein Brâhmańa soll niemals einem Śûdra folgen, noch auch einem zwiegeborenen; ist er ihm gefolgt, so wird er rein, wenn er in wasser badet, feuer berührt und geschmolzene butter isst19.

[91] 27. Könige trifft keine unreinheit20, eben so die verwandten derer, welche vom blitze getödtet sind, oder im kampfe einer kuh oder eines Brâhmańa wegen, und solche bei welchen der könig es will21.

28. Für hauspriester und geweihete, welche eine opferhandlung vollziehen, für hausherren, solche die ein gelübde gethan haben22, Brahmačârins, freigebige und Brahmakundige:

29. Wahrend des schenkens, eines opfers, der hochzeit, einer schlacht23, einer landesbedrängniss und schwerer unglückszeit istaugenblickliche reinigung festgesetzt.

30. Von einer frau die ihre regeln hat oder von einem unreinen menschen berührt, soll er sich baden24; von solchen berührt die von jenen berührt worden, soll er wasser schlürfen und die drei gebete an das wasser und die Gâyatrî einmal im geiste hersagen.

31. Zeit, feuer, handlung, erde, wind, gedanke, erkenntniss, busse, wasser, reue, fasten: alle diese sind ursachen der reinigung25.

32. Eine gabe bewirkt die reinigung derer, welche verbotenes gethan haben26, schnelligkeit die des flusses; erde und wasser die eines verunreinigten gegenstandes, entsagung die der zwiegeborenen27.

33. Busse bewirkt die reinigung der Vedakundigen, geduld die der wissenden, wasser die des körpers, leises gebet die der heimlichen sünder, wahrheit die des geistes28.

34. Einem gemüthe, welches an den elementen haftet, giebt busse und wissen reinigung, dem verstande die kenntniss29, für die seele wird kenntniss des herrn als die höchste reinigung angesehen.

[92] 35. In der noth darf ein Brâhmańa durch das gewerbe des Kshatriya oder des Vaiśya seinen unterhalt suchen30, hat er die noth überwunden, so soll er sich reinigen und jenes gewerbe wegwerfen.

36. Früchte, edelsteine, leinenzeug, Soma, menschen, kuchen, pflanzen, reisspeise, zucker, pottasche, buttermilch, milch, zerlassene butter, wasser;

37. Waffen, geistige getränke, wachs, honig, lack, Kuśa, thon, leder, blumen, wollenzeug, haare, buttermilch mit wasser gemischt, gift, erde;

38. Seidenzeug, indigo, salz, fleisch, einhufige thiere, blei, gemüse, frische arzneikräuter, Asafoetida, wilde thiere und wohlgerüche:

39. Alles dieses31 darf er nie verkaufen, wenn er auch durch das gewerbe des Vaiśya seinen unterhalt verdient. Der pflicht wegen darf er auch Tila-samen32 gegen eine gleiche menge korn verkaufen.

40. Lack, salz und fleisch bewirken, wenn er sie verkauft, dass er aus der kaste fällt; milch, buttermilch und berauschende getränke bewirken, dass er in eine niedrigere kaste kommt33.

41. Wenn der Brâhmańa in der noth von irgend einem anderen speise annimmt und isst, wird er nicht durch sünde befleckt34, denn er ist dem feuer und der sonne ähnlich.

42. Ackerbau, kunst, lohn, unterricht, geld auf zinsen leihen, der wagen, der berg, dienst, sumpfland, der herrscher, almosen35 sind arten des erwerbes in der noth.

43. Wenn er hungert, muss er drei tage warten, dann kann er einem nicht-Brâhmańa getreide entwenden; kommt er wieder in besitz von etwas, so muss er, wenn er angeklagt wird, es pflichtmässig eingestehen36.

[93] 44. Der könig muss, nachdem er sich nach seinem wandel, familie, charakter, Vedakunde, lesung, busse und hausstand erkundigt, ihm ehrliche nahrung verschaffen37.

45. Der einsiedler soll in den wald gehen38, nachdem er seine frau dem sohne übergeben, oder von ihr begleitet39, keusch lebend40, mit dem opfer-feuer und mit dem häuslichen feuer41.

46. Mit früchten die nicht auf gepflügtem acker gewachsen42 soll er die feuer, die väter, die götter, die gäste und die diener sättigen, den bart, das haar des kopfes und des körpers wachsen lassen43, und sich selbst beherrschen.

47. Seine bedürfnisse soll er sammeln für einen tag, einen monat, sechs monate oder ein jahr44; das übrige soll er im monate Aśvina weggeben45.

48. Sich zügelnd46, dreimal täglich badend47, geschenke abweisend, den Veda lesend, mildthätig, am wohl aller wesen sich freuend48.

49. Von reis lebend der nicht im mörser gereinigt, oder wildes korn essend, welches er mit steinen zermalmt49, soll er das opfer der Vedas und der rechtsbücher und die anderen handlungen mit fruchtöl50 vollziehen.

50. Er bringe die zeit mit mondlaufs-fasten hin, oder lebe beständig in kasteiung, oder esse wenn ein halbmonat vergangen, oder ein monat oder ein tag51.

51. Er schlafe auf der erde52, rein, bei nacht, und bringe den tag mit umhergehen hin, oder mit stehen, sitzen und spazieren53, oder auch in andachtsübung.

[94] 52. Im Sommer zwischen fünf feuern verweilend, in der regenzeit auf dem opferplatze ruhend, im winter in nasse gewänder gekleidet, oder er übe busse nach seinen kräften54.

53. Ob ihn einer mit dornen sticht, oder mit sandel salbt, unerzürnt55 und unerfreut, gleichmässig gegen diesen und jenen.

54. Feuer auf sich häufend56, unter bäumen wohnend57, wenig essend, suche er almosen zum lebensunterhalt nur in häusern von einsiedlern58.

55. Oder wenn er in einem dorfe speise empfangen, esse er acht bissen schweigend59. Von der luft lebend gehe er in nordöstlicher richtung, bis sein körper aufgerieben ist60.

56. Nach dem leben im walde oder nach dem leben im hause, nachdem er ein opfer an Prajâpati vollzogen, in welchem er sein ganzes vermögen den priestern gegeben, und die feuer auf sich gehäuft61,

57. Die Vedas gelesen, leise betend, einen sohn erzeugt, speise ausgetheilt, das feuer unterhalten, und nach vermögen opfer vollzogen, soll er seinen geist auf befreiung richten62, aber nicht anders.

58. Allen wesen freundlich, ruhig, drei stäbe tragend, mit einem wasserkruge, allein umhergehend soll er um speise bittend in ein dorf gehen63.

59. Unzerstreut gehe er nach almosen zur abendzeit64, ungesehen, wenn das dorf von bettlern frei ist65, bloss zum lebensunterhalt, ohne gier66.

60. Die gefässe sollen aus thon, bambu, holz oder einer gurke gemacht werden; gereinigt werden sie durch wasser oder durch abreiben mit kuhhaar67.

[95] 61. Die sinnenschaar zügelnd, liebe und hass aufgebend, die furcht vor den wesen von sich werfend, wird der zwiegeborene unsterblich68.

62. Reinigung des gemüthes ist aber zu bewirken, besonders von einem Yati, weil diese die ursache der erwerbung von erkenntniss ist, und ihn selbständig macht.

63. Auch muss er die verschiedenen geburtsstätten betrachten, und die schicksale welche aus den handlungen entstehen, die gemüthsqualen, krankheiten, plagen, das alter und die veränderung der gestalt.

64. Das geborenwerden in tausend geburten, den wechsel von angenehmem und unangenehmem. Durch aufmerksames denken sehe er, dass der freie geist im geiste der gottheit sich befindet69.

65. Nicht die einsiedelei ist ursache der tugend70; diese entsteht nur wenn sie ausgeübt wird. Deshalb, was ihm selbst unangenehm ist, das thue er auch anderen nicht.

66. Wahrheit, nicht stehlen, nicht hassen, scham, reinheit, verständigkeit, festigkeit, bezähmung, gezügelte sinne, wissen: hiermit ist die ganze tugend ausgedrückt71.

67. Wie aus einem glühenden stücke eisen die funken hervorgehen, so entstehen aus dem geiste die geister.

68. In diesem zustande thut der geist irgend eine that, welche beides, recht und unrecht, in sich enthält, von selbst, eine andere aus seiner natur, eine andere aus gewohnheit.

69. Die ursache ist der unvergängliche, der schöpfer, der verständige, das Brahma, der mit eigenschaften und willen begabte; er, der ungeboren ist, wird, weil er einen körper annimmt, geboren genannt.

[96] 70. Wie er zu anfang der schöpfung äther, wind, feuer, wasser, erde schafft, jedes folgende mit einer eigenschaft mehr, so nimmt er dieselben an, wenn er geboren wird.

71. Durch opfer wird die sonne genährt, aus der sonne entsteht regen, dann kräuter; diese als speise werden in der gestalt von flüssigkeit zu samen (sperma).

72. Bei der verbindung von mann und frau, wenn blut und samen rein sind, nimmt der herr die fünf elemente an, und ist selbst das sechste.

73. Sinne, geist, athem, erkenntniss, lebenszeit, freude, festigkeit, einsicht, thätigkeit, schmerz, verlangen, selbstgefühl,

74. Streben, gestalt, farbe, stimme, hass, besitz und nichtbesitz, alles dieses entsteht ihm, dem anfangslosen, der einen anfang wünscht, aus ihm selbst.

75. Im ersten monat ist er eine feuchte masse, von den elementen umhüllt, im zweiten monat ein fleischgewächs, im dritten mit gliedern und sinneswerkzeugen begabt.

76. Von dem äther bekommt er leichtigkeit, feinheit, laut, gehör, kraft u.s.w.; von dem winde gefühl, bewegung, entfaltung der glieder und härte.

77. Von der galle das sehen, verdauen, hitze, aussehen, glanz; vom wasser den geschmack, kälte, geschmeidigkeit, feuchtigkeit und sanftheit.

78. Von der erde duft und geruch, schwere und form: alles dieses bekommt der neugeborene geist im dritten monat, dann bewegt er sich.

79. Durch nichtgewährung der gelüste erleidet die frucht schaden, verunstaltung oder sterben; deshalb muss man der frau gewähren, was sie wünscht.

[97] 80. Festigkeit der glieder im vierten monat, im fünften entstehung des blutes, im sechsten entstehung der kraft, der farbe, der nägel und der haare.

81. Im siebenten mit geist und empfindung begabt, mit kanälen, sehnen und adern versehen, und im achten mit haut und fleisch und erinnerung ausgestattet.

82. Die lebenskraft des kindes strömt bald in die mutter über, bald wieder in das kind; deshalb sirbt ein kind, wenn es im achten monate geboren wird.

83. Im neunten oder zehnten monat wird er durch heftige geburtswinde herausgetrieben aus der öffnung der umhüllung, wie ein pfeil, mit schmerzen behaftet.

84. Seine sechs körper haben auch sechs hüllen und eben so sechs glieder und dreihundert und sechzig knochen.

85. Die Zähne mit ihren behältern sind vier und sechzig, nägel zwanzig, die zwanzig spiesse der hände und füsse; diese haben vier standorte.

86. Sechzig knochen der finger und zehen, zwei der fersen und vier in den knöcheln, vier ellbogenknochen, und eben so viele in den beinen.

87. Je zwei soll man an den knien, den backen, den lendenschilden und den achseln, den schläfen, dem gaumen und den hüftschilden zählen.

88. Ein knochen des schamgliedes und im rücken fünf und vierzig; der nacken besteht aus fünfzehn knochen, ein schlüsselbein an jeder seite und die kinnlade.

89. An deren wurzel zwei, eben so an stirne, augen, wangen, der feste nasenknochen; die ribben mit ihren stützknochen und den Arbudas zwei und siebenzig.

[98] 90. Zwei stirnknochen, vier schädelknochen des kopfes, siebenzehn knochen der brust sind die sämmtlichen knochen des mannes.

91. Geruch, gestalt, geschmack, gefühl und laut werden als gegenstände der sinne genannt. Nase, augen, zunge, haut und ohr aber sind die werkzeuge der wahrnehmung.

92. Hände, after, zeugungsglied, zunge und füsse soll man als die fünf werkzeuge der that erkennen. Der geist hat beides, wahrnehmung und that, in sich.

93. Der nabel, die lebenskraft, der after, der samen, das blut und die beiden stirnknochen, der kopf, die achseln, der hals und das herz sind die wohnungen des athems.

94. Das mark, der fleischsaft, die lungen, der nabel, die galle, die leber, die milz, die kleine höhle des herzens, die beiden nieren, die blase und der mastdarm;

95. Der magen, das herz, die grosse höhle, der after, der bauch, die beiden bauchdarme – so sind diese ausführlich aufgezählt.

96. Die beiden augäpfel, augenhöhlen, ohrknorpel, ohrblätter, ohren, schläfen, brauen, gaumen, lippen, lendenhöhlen;

97. Die beiden leisten, hoden, nieren, die aus vereinigung von phlegma gebildeten brüste, das zäpfchen, die hinterbacken, die arme, die fleischballen an den schienbeinen und schenkeln,

98. Der gaumen, der bauch, die blase, der kopf, das kinn, der weiche gaumen, die gruben – diese sind die platze des körpers;

[99] 99. So wie auch die vier augendecken, füsse, hände und herz. Auch die neun öffnungen sind wohnungen des athems.

100. Siebenhundert adern und neunhundert sehnen, zweihundert nerven und fünfhundert muskeln.

101. Wisset, dass mit allen nebenzweigen neun und zwanzig Lakshas und neunhundert und sechs und fünfzig adern und nerven sind.

102. Man soll wissen, dass die menschen drei Lakshas bart- und haupthaare haben, einhundert und sieben verbindungen und zweihundert gelenke.

103. 104. Atome der haare des leibes aber werden vier und fünfzig Kotis und sieben und sechszig und ein halbes Laksha mit den schweisslöchern gezählt, getrennt von den luftigen atomen. Wenn nur einer die beschaffenheit dieser und ihrer zustände kennte!

105. Man muss wissen, dass neun handvoll saft und zehn handvoll wasser im körper sind; sieben handvoll koth werden angegeben, und acht handvoll blut.

106. Sechs handvoll phlegma, fünf handvoll galle und vier handvoll urin; drei handvoll fett, zwei handvoll fleischsaft, eine handvoll mark, eine halbe aber im schädel.

107. Eben so viel phlegmaessenz und eben so viel samen. Wer da weiss, dass der so beschaffene körper unbeständig ist, der weise ist der befreiung fähig.

108. Zwei und siebenzig tausend adern, die guten und die bösen genannt, gehen aus dem herzen hervor. In deren mitte ist, wie der mond glänzend,

[100] 109. Ein kreis, in dessen mitte befindet sich die seele, wie eine unbewegte lampe. Diese muss man erkennen; wer sie erkennt, der wird hier nicht wieder geboren.

110. Auch muss man das Arańyaka kennen, welches ich von der sonne erhalten habe, und das von mir verkündete Yoga-lehrbuch muss man kennen, wenn man Yoga zu erlangen wünscht.

111. Indem man geist, verstand, gedächtniss und sinne auf nichts anderes richtet, muss man über die seele nachdenken, welche als herr wie eine lampe im herzen weilt.

112. Wer der vorschrift gemäss die gesänge des Sâman ohne fehler liest, mit aufmerksamkeit, der erreicht durch deren studium das höchste Brahman.

113. Die gesänge Aparântaka, Ullopya, Madraka und Prakarî, Auveńaka, Sarovindu und Uttara:

114. Der Rič-gesang, die Pâńikâ, der von Daksha angeordnete gesang und die Brahmagîtikâ: alle diese gesänge werden mit dem namen der befreiung bezeichnet, weil sie die erreichung derselben bewirken.

115. Wer das wesen des Vîńâ-spiels kennt, die töne und tonleitern versteht und taktkundig ist, der erreicht ohne mühe den weg der befreiung.

116. Wenn der gesangkundige durch andacht nicht das höchste ziel erreicht, so wird er gefährte des Rudra, und freut sich mit ihm.

117. »Der geist ist ohne anfang genannt worden, und doch soll der körper sein anfang sein; aus dem geiste ist die ganze welt entstanden, und aus der welt der geist.«

[101] 118. »Wie ist diese welt entstanden, mit den göttern, Asuras und menschen, und wie der geist? darüber sind wir in verwirrung; erkläre es uns.«

119. Der mann welcher hier, nachdem er das netz der bethörung von sich geworfen, erblickt wird mit tausend händen, füssen und augen, mit dem glanze der sonne, mit tausend häuptern:

120. Dieser allgestaltige ist der geist, das opfer und der herr der geschöpfe: in der gestalt der speise des Viráj wird er zum opfer.

121. Die vorzügliche flüssigkeit, welche aus der darbringung eines gegenstandes an die götter entsteht, diese flüssigkeit wird, nachdem sie die götter erfreut und dem opfernden den lohn

122. Verschafft, durch den wind zum monde getragen, und von da durch die strahlen zu dem aus Rič, Yajus und Sâman bestehenden glanze der sonne hinaufgeführt.

123. Die sonne schafft aus ihrem eigenen kreise das herrliche Amrita, welches der ursprung aller wesen ist, der essenden und der nicht essenden.

124. Aus dieser speise wird wieder das opfer, dann wieder speise und wieder opfer. So dreht sich dieser kreis ohne anfang und ende umher.

125. Ohne anfang ist der geist, es ist keine entstehung des inneren geistes; der individuelle mann aber entsteht durch das handeln aus bethörung, wunsch oder hass.

126. Der tausendgestaltige erste gott, welchen ich euch genannt habe, aus dessen antlitz, armen, schenkeln und füssen sind die kasten der reihe nach entstanden.

[102] 127. Die erde ist aus seinen füssen entstanden, aus seinem haupte der himmel, aus der nase der hauch, die himmelsgegenden aus dem ohre, aus dem gefühle der wind, aus dem munde das feuer.

128. Aus dem geiste der mond, aus dem auge die sonne, aus den hüften der himmel und die bewegliche und unbewegliche welt.

129. »Wenn es so ist, wie denn, o göttlicher, wird er von sündhaften müttern geboren? wie wird er, der mächtige, mit unangenehmen zuständen in verbindung gebracht?«

130. »Wie kommt es, dass er, obwohl mit erkenntnisswerkzeugen begabt, keine kenntniss des früheren lebens hat? und dass er, obwohl er in allen wesen sich befindet, doch den alle wesen befallenden schmerz nicht empfindet?«

131. Dieser lebendige geist kommt in den zustand eines menschen der niedrigsten kaste, eines vogels oder eines unbeweglichen wesens, und wird an hundert geburtsstätten geboren durch fehler, welche aus handlungen des geistes, der rede oder des körpers entstehen72.

132. Und wie die zustände der geister in den körpern unendlich mannigfaltig sind, eben so sind es hier auch die gestalten der lebenden wesen in den verschiedenen geburtsstätten.

133. Das reifen der handlungen entsteht für einige nach dem tode, für einige in diesem leben, für einige hier und jenseits: ihr zustand ist es, der dies bestimmt.

[103] 134. Wer auf die güter anderer sinnt, wer auf schlechte thaten denkt, und wer der unwahrheit nachhängt73, der wird von einer mutter der niedrigsten kaste geboren74.

135. Ein mann welcher unwahres redet, andere verklagt oder beleidigt oder unsinnig schwatzt75, wird von einem wilden thiere oder vogel geboren76.

136. Wer gerne nimmt was ihm nicht gegeben wird, wer fremden frauen nachgeht, wer tödtet, wo es nicht vorgeschrieben ist77, der wird von unbeweglichen wesen geboren78.

137. Wer den geist kennt, rein, bezähmt ist, busse übt, die sinne zügelt, tugend ausübt, die kenntniss des Veda besitzt, dieser mit der qualität der wahrheit begabte wird als gott geboren79.

138. Wer an nicht guter thätigkeit freude hat, unbeständig ist, vieles beginnt, an den sinnlichen gegenständen hängt, dieser mit der qualität der leidenschaft begabte wird, wenn er gestorben ist, als mensch wiedergeboren80.

139. Der schläfrige, grausam handelnde, gierige, gott leugnende, bettelnde, unbesonnene, verbotenem wandel ergebene, dieser mit der qualität der finsterniss begabte wird als thier wiedergeboren81.

140. Wer so von leidenschaft und finsterniss durchdrungen hier umherirrt, gelangt mit widerwärtigen zuständen behaftet in den kreislauf des lebens82.

141. Wie ein schmutziger spiegel nicht geeignet ist, die gestalt darin zu sehen, so ist der mit unreifen werkzeugen begabte geist nicht der erkenntniss fähig.

[104] 142. Wie in der bitteren gurke der süsse saft, obwohl er darin ist, nicht gefunden wird, wenn sie unreif ist, so ist die erkenntniss nicht in dem geiste, dessen werkzeuge unreif sind.

143. Der verkörperte geist erlangt in seinem eigenen körper die empfindung, welche allen gemein ist, der andächtige und befreiete erreicht durch die andacht die empfindung aller empfindungen.

144. Denn wie der eine äther in verschiedenen gefässen einzeln ist, so ist der geist ein einziger und ein vielfacher, wie die sonne in verschiedenen wasserbehältnissen.

145. Das Brahman, der äther, der wind, das feuer, das wasser und die erde, dies sind die elemente; diese sind die welten und jener der geist; aus diesen entsteht alles bewegliche und unbewegliche.

146. Wie der töpfer mit hülfe von thon, einem stabe und der scheibe einen topf macht, oder der zimmermann aus stroh, thon und holz ein haus:

147. Und der goldarbeiter blosses gold oder silber nimmt, oder der seidenwurm aus seinem eigenen speichel den Cocon macht:

148. So schafft der geist sich selbst an verschiedenen geburtsstätten, indem er die elemente nimmt und sich der organe bedient.

149. Wie die elemente wirklich sind, so ist auch der geist wirklich. Wer würde sonst das was er mit dem einen auge gesehen hat, mit dem anderen sehen?

150. Oder wer würde eine stimme, die er gehört hat, erkennen wenn er sie wieder hört? oder wer würde eine erinnerung an vergangenes haben? oder wer bewirkt den traum?

[105] 151. Wer wird durch geburt, gestalt, alter, lebensweise, wissen u.s.w. zu einem ich, und wendet seine thätigkeit auf den laut und die anderen sinnlichen gegenstände durch that, geist und stimme?

152. Er, zweifelhafter ansicht darüber, ob ein lohn der thaten stattfinde oder nicht, hält in seiner verwirrung sich für vollendet, obgleich er unvollendet ist.

153. »Mein ist die frau, die söhne, die diener, und ich der ihre;« so denkt er, und über gute und schlechte zustände hat er immer eine verkehrte ansicht.

154. Er unterscheidet nicht zwischen dem erkennenden und der natur oder der veränderung; er bemühet sich zu verhungern, ins feuer zu gehen, ins wasser zu stürzen.

155. So verfahrend, ungezügelten wesens, mit verkehrten wünschen erfüllt, wird er durch handlung, hass, bethörung und wunsch gefesselt.

156. Der besuch eines lehrers, verständniss des inhalts des Veda und der lehrbücher, vollziehung der in denselben vorgeschriebenen handlungen, verkehr mit guten, freundliche reden:

157. Vermeidung des ansehens und umarmens von frauen, in allen wesen sich selbst sehen, verlassen der angehörigen, tragen alter brauner gewänder:

158. Zurückhaltung der sinne von den sinnlichen gegenständen, vermeidung der müdigkeit und trägheit, richtige beurtheilung des körpers, erkenntniss der sünde in aller thatigkeit:

159. Freiheit von leidenschaft und finsterniss, reinigung des wesens, begierdelosigkeit, ruhe: durch diese mittel gereinigt wird der mit wahrheit begabte unsterblich.

[106] 160. Durch die gegenwart der erinnerung des wahren wesens, durch verbindung mit der wahrheit, durch den untergang der thaten, und durch die nähe der guten kommt die andacht zu stande.

161. Wessen geist bei dem untergange des körpers vollkommen in der wahrheit fest steht in bezug auf den herrn, und wessen überzeugung durchaus unerschüttert bleibt, der gelangt zur erinnerung seiner geburten.

162. Denn wie der schauspieler seinen körper mit farben bemalt, und verschiedene gestalten annimmt, so nimmt der geist die aus seinen thaten entstehenden körper an.

163. Durch die schuld der zeit, der thaten, des eigenen samens und der mutter entsteht bei der geburt die verunstaltung des kindes, dass es ein glied zu wenig oder ähnliche fehler hat.

164. Durch das selbstbewusstsein, den verstand, das leben, den lohn der that und den körper geschieht es, dass dieser geist nie früher befreit wird.

165. Wie durch verbindung von docht, gefäss und öl eine lampe ihr bestehen hat, und doch verlöschen kann, so ist das schwinden des lebens zur unzeit.

166. Unzählige strahlen hat der, welcher wie eine lampe im herzen weilt, weisse und schwarze, bunte, blaue, braune, gelbe und rothe.

167. Von diesen ist einer oben, welcher die sonnenscheibe durchbricht, und über Brahman's welt hinausgeht; durch diesen erreicht die seele das höchste ziel.

168. Die hundert anderen strahlen desselben, welche nach oben gerichtet sind, durch diese gelangt die seele in göttliche, mit glanz begabte körper.

[107] 169. Seine vielfach gestalteten strahlen, welche nach unten gehen, sanft glänzend, durch diese tritt er hier wider seinen willen in den kreislauf des lebens, zum genuss der that.

170. Den durch die Vedas und die lehrbücher, durch kenntnisse, durch geburt und sterben, durch qual, gehen und kommen, wahrheit und unwahrheit,

171. Durch glück, freude und schmerz, durch gute und böse thaten, durch die erfolge der vorbedeutungen, der vögelkunde und der verbindung der planeten,

172. Durch den gang der sterne und sternbilder, durch gesichte im wachen und im traume, durch äther, wind, feuer, wasser, erde und finsterniss,

173. Durch die Manu-perioden, durch das eintretender weltalter, durch den erfolg der sprüche und arzeneien – den durch alles dieses erkennbaren geist erkennet, und erkennet ihn als ursache der welt.

174. Selbstbewusstsein, erinnerung, weisheit, hass, einsicht, freude, festigkeit, das übertragen von einem sinne auf den anderen, wunsch, erhaltung des körpers, leben,

175. Himmel, schlaf, das antreiben der zustände, die bewegung des geistes, schliessen der augen, gedankenthätigkeit, das aufnehmen der fünf elemente,

176. Weil diese zeichen des höchsten geistes erblickt werden, deshalb ist der geist, höher als der körper, allgegenwärtig, herrschend.

177. Die werkzeuge der erkenntniss mit ihren gegenständen, der geist, die werkzeuge der that, selbstbewusstsein, einsicht, die erde und die anderen elemente,[108]

178. Das unenthüllte, von diesem gebiete wird der geist der gebietskundige83 genannt, welcher der herrscher, in allen wesen befindlich, der seiende und nicht seiende, das seiende und das nicht seiende ist.

179. Die einsicht entsteht aus dem unenthüllten, aus ihr entspringt das selbstbewusstsein, aus dem selbstbewusstsein die atome u.s.w. und die elemente, von welchen jedes folgende eine eigenschaft mehr hat.

180. Laut und gefühl und gestalt, geschmack und geruch sind die eigenschaften derselben; aus welchem jede einzelne von ihnen hervorgegangen ist, in eben demselben geht sie wieder unter.

181. Wie der geist, obgleich er herrscher ist, durch das reifen der dreifachen handlungen sich selbst schafft, so habe ich euch denselben dargestellt.

182. Wahrheit, leidenschaft und finsterniss werden als seine eigenschaften genannt84. Von leidenschaft und finsterniss durchdrungen wird er wie ein rad umhergetrieben.

183. Eben derselbe höchste genius ist euch genannt, anfangslos, und einen anfang nehmend, mit einer gestalt, welche durch merkmale und von den sinnen wahrgenommen werden kann, und veränderungen erleidet.

184. Der pfad der väter ist der raum zwischen dem wege der götter und dem des Agastya; auf diesem gehen die, welche den himmel wünschend feueropfer darbringen, nach dem himmel.

185. Und welche wahrhaft mildthätig sind, und mit den acht eigenschaftnn begabt, dem gelübde der wahrheit ergeben, die gehen auf eben demselben wege.

[109] 186. Dort sind acht und achtzig tausend Munis, familienväter, welche wieder in das irdische leben zurückkehren als samen und beförderer des rechtes.

187. Zwischen den sieben Rishis und dem pfade des elephanten in der welt der götter befinden sich eben so viele Munis, von aller thätigkeit befreiet.

188. Durch busse, keuschheit, verlassen der begierde und weisheit dorthin gelangt, bleiben sie daselbst bis zum untergange der welt.

189. Von ihnen stammen die Vedas, die Purâńas, die wissenschaften, die Upanishads, die Ślokas, Sûtras, commentare, und was irgend aus rede zusammengesetzt ist.

190. Das lernen der Vedas, opfer, keuschheit, busse, bezähmung, glaube, fasten, selbstbeherrschung sind die ursachen der erkenntniss des geistes85.

191. Denn den Veda müssen alle klassen so kennen zu lernen suchen, die zwiegeborenen aber müssen ihn schauen, überlegen und hören.

192. Die zwiegeborenen, welche ihn so erlangen, und welche sich in den wald zurückziehen, die gelangen zur wahrheit, mit höchstem glauben begabt.

193. Der reihe nach kommen sie zum feuer, zum tage, zur hellen monatshälfte, zum nördlichen sonnenlaufe, zur welt der götter, zur sonne und zum glanze.

194. Dann nahet ihnen der geistige genius und macht sie zu bewohnern von Brahman's welt, und es wird ihnen keine rückkehr in diese welt zu theil.

195. Die männer aber, welche durch opfer, busse, und gaben den himmel gewinnen, kommen zum rauche, zur nacht, zur dunkeln monatshälfte und zum südlichen sonnenlaufe,

[110] 196. Zur welt der väter, zum monde, zum winde, regen, wasser und zur erde, der reihe nach, und gelangen wieder in diese welt.

197. Wer nicht mit reinem geiste diesen doppelten weg erkennt, der wird eine schlange, eine heuschrecke, ein insekt oder ein wurm.

198. Die ausgebreiteten füsse auf die schenkel legend, und die ausgebreitete rechte hand auf die linke, das gesicht ein wenig erhebend und auf die brust stützend,

199. Die augen schliessend, in ruhe verweilend, die zähne mit den zähnen nicht berührend, die zunge unbeweglich am gaumen haltend, mit verhülltem antlitz, ganz unbeweglich,

200. Alle sinne im zaume haltend, auf nicht zu niedrigem und nicht zu hohem sitze, vollziehe er zweifache oder dreifache athemhemmung.

201. Dann denke er an jenen herrn, welcher wie eine lampe im herzen weilt, er halte den geist an diesem fest, und übe sammlung des gemüthes verständig.

202. Verschwinden, erinnerung, schönheit, gesicht und gehör, die fähigkeit den eigenen körper zu verlassen und in einen anderen einzugehen,

203. Schaffen von dingen nach belieben, sind die zeichen der vollendung der andacht. Wer in vollendeter andacht den körper verlässt, ist zur unsterblichkeit geeignet.

204. Oder wer den Veda studirt, seine thaten niederlegt, im walde wohnt, unerbetene speise geniesst, wenig isst, der erlangt die höchste vollendung.

[111] 205. Aber auch ein familienvater, welcher auf rechtmässige weise reichthum erwirbt, in der erkenntniss der wahrheit beharrt, die gäste freundlich behandelt, die Śrâddhas vollzieht und wahrheit redet, wird befreiet.

206. Menschen welche eine grosse sünde begangen haben, gelangen in die durch die grossen sünden erzeugten fürchterlichen höllen86, und werden, wenn ihre thaten geschwunden sind, hier geboren.

207. Wer einen Brâhmańa getödtet, gelangt in den mutterleib einer gazelle, eines hundes, schweines oder kameles87, wer geistiges getränk genossen88, in den eines esels, eines čańdâla oder eines Veńa.

208. Wer gold gestohlen89, wird geboren als wurm, insekt oder heuschrecke; wer das ehebett seines lehrers befleckt hat90, der reihe nach als gras, strauch oder schlingpflanze.

209. Der tödter eines Brâhmańa wird mit der schwindsucht behaftet sein; wer geistige getränke getrunken, mit schwarzen zähnen; wer gold gestohlen, mit schlechten nägeln; wer das ehebett seines lehrers befleckt, mit schlechter haut91.

210. Wer mit einem von diesen verkehrt92, der wird mit dessen zeichen wiedergeboren. Wer speise gestohlen, wird an unverdaulichkeit leiden, ein rededieb wird stumm sein93.

211. Wer korn verfälscht, wird ein glied zu viel haben; wer verleumdet hat, eine stinkende nase94; wer öl gestohlen hat, wird eine motte sein95; ein ankläger wird einen stinkenden mund haben96.

[112] 212. Wer die frau eines anderen geraubt oder das eigenthum eines Brâhmańa genommen, wird in einem menschenleeren, schrecklichen walde ein Brahma-Râkshasa97.

213. In verworfener kaste wird geboren, wer anderen edelsteine geraubt hat98; als pfau, wer blättergemüse, als bisamratte, wer wohlgerüche genommen99.

214. Eine maus wird sein, wer getreide gestohlen100; ein kameel, wer einen wagen101; ein affe, wer früchte102; ein taucher, wer wasser; eine krähe, wer milch103; eine wespe, wer ein hausgeräth gestohlen104.

215. Wer honig gestohlen, wird eine stechfliege105; wer fleisch, ein geier106; wer eine kuh, ein alligator107; wer feuer, ein kranich108; ein aussätziger, wer kleider109; ein hund, wer süssigkeiten110; ein heimchen, wer salz gestohlen111.

216. Des beispiels wegen ist dies von mir erwähnt in bezug auf den diebstahl. Denn wie die verschiedenen gegenstände sind, so sind auch die gattungen der lebenden wesen.

217. Nachdem sie als einen ihren thaten angemessenen lohn den zustand eines thieres erlangt112, werden sie im laufe der zeit geboren als unglückliche, gefallene, arme, niedrige menschen.

218. Dann, frei von sünde geworden, werden sie geboren in hoher familie, reich an genüssen, begabt mit wissenschaft und versehen mit reichthum und getreide.

219. Durch nichtbefolgung vorgeschriebener handlungen und durch vollziehung verbotener, und durch nichtbezähmung der sinne113 gelangt der mensch zum falle.

220. Deshalb muss er hier busse thun zur reinigung114; so wird seine innere seele und die welt geläutert.

[113] 221. Die menschen, welche keine busse thun, sich an sünde freuen und keine reue fühlen, gelangen in elende, fürchterliche höllen.

222. In die höllen Tâmisra und Lohaśanku, Mahâniraya, Śâlmali, Raurava, Kudmala, Pûtimrittika, Kâlasûtraka,

223. Sanhgâta, Lohitoda, Savisha, Sampratâpana, Mahânaraka, Kâkola, Sanjîvana, Mahâpatha,

224. Avîci, Andhatâmisra und Kumbhîpâka, Asipatravana und Tâpana, in diese ein und zwanzig höllen115

225. Gelangen die schlechten menschen, welche mit den aus grossen sünden oder aus kleineren sünden entstandenen fehlern behaftet sind, wenn sie keine busse thun.

226. Durch bussen verschwindet die sünde, welche unwissentlich gethan ist116; für absichtliche sünde aber wird er hier, dem ausspruch nach, gerichtlichem verfahren unterworfen.

227. Wer einen Brâhmańa getödtet, wer geistiges getränk getrunken, ein dieb, und wer das ehebett seines Guru befleckt, diese sind grosse sünder, so wie auch wer mit ihnen verkehrt117.

228. Frecher tadel der Gurus, verspottung des Veda, tödtung eines freundes sollen der tödtung eines Brâhmańa gleich geachtet werden118, wie auch das vergessen des gelesenen Veda.

229. Essen verbotener speise, falschheit und unwahre prahlerische rede, und das küssen des mundes einer frau in ihren regeln sind dem trinken geistiger getränke gleich119.

230. Das wegnehmen von pferden, edelsteinen, männern, frauen, land und kühen, und von einem depositum, alle diese sind dem golddiebstahl gleich120.

[114] 231. Unzucht mit der frau eines freundes, mit einer jungfrau, einer schwester, einer Cańdâlî, einer verwandten oder der frau eines sohnes ist der befleckung des ehebettes des Guru gleich121.

232. Wer zu den schwestern des vaters oder der mutter, zur frau des mütterlichen oheims, zur schwiegertochter, zur nebenfrau der mutter, zur schwester, zur tochter des lehrers,

233. Zur frau des lehrers oder zur eigenen tochter geht, ist dem beflecker des ehebettes des Guru gleich122. Er soll, nachdem ihm das glied abgeschnitten, getödtet werden, und so auch die frau, wenn sie eingewilligt hat.

234. Tödtung einer kuh, nicht in die kaste eingeweiht zu sein, diebstahl, nichtbezahlung von schulden, das opferfeuer nicht unterhalten, verkauf von sachen deren verkauf verboten ist, verheirathung vor einem älteren bruder,

235. Erlernung des Veda für lohn, so wie lehren desselben für lohn, verkehr mit der frau eines anderen, unverheirathet bleiben, während ein jüngerer bruder verheirathet ist, wucher, fabrikation von salz,

236. Tödtung einer frau, eines Śûdra, Vaiśya oder Kshatriya, von verbotenem erwerbe leben, gottesleugnung, verletzung eines gelübdes, verkauf von kindern,

237. Diebstahl von reiss, schlechtem metall oder vieh, vollziehung eines opfers für unwürdige personen, das verlassen von vater, mutter oder kindern, das verkaufen eines teiches oder gartens,

238. Die verletzung eines mädchens, die vollziehung eines opfers für jemand, der vor seinem älteren bruder heirathet, die übergabe eines mädchens zur ehe an eben denselben, falschheit, verletzung eines gelübdes,

[115] 239. Das beginnen einer handlung seiner selbst wegen, der verkehr mit einer frau, welche geistige getränke trinkt, das aufgeben des Veda-lesens, des feuers, der kinder, und auch das aufgeben der verwandten,

240. Das abhauen von bäumen zum verbrennen, den lebensunterhalt gewinnen durch seine frau, durch tödtung oder durch arzeneien, durch aufstellung von verletzenden maschinen, lasterhaftigkeit, das verkaufen seiner selbst,

241. Einem Śûdra zu dienen, freundschaft mit verworfenen menschen, verbindung mit einer frau aus verworfener kaste, eben so das leben ohne zu einer klasse zu gehören, von fremder nahrung sich nähren,

242. Das lesen von schlechten büchern, die aufsicht über metallgruben zu führen, und seine frau zu verkaufen: jedes einzelne von diesen ist eine kleinere sünde123.

243. Zwölf jahre einen schädel und ein zeichen tragend, erbetene speise essend, seine that erzählend, wenig essend, erlangt der mörder eines Brâhmańa reinigung124.

244. Durch rettung eines Brâhmańa oder von zwölf kühen125, so wie durch das baden bei dem Avabhritha eines pferdeopfers126 erlangt er ebenfalls reinigung.

245. Der tödter eines Brâhmańa wird auch rein, wenn er einen von langer, schmerzhafter krankheit ergriffenen Brâhmańa oder eine solche kuh auf dem wege erblickt, und sie von den schmerzen befreiet.

246. Er wird auch rein, wenn er, indem er das geraubte gut eines Brâhmańa retten will, getödtet wird, oder auch am leben bleibt127, aber deshalb mit waffen verwundet wird.

[116] 247. Oder er muss mit den sprüchen: »den haaren Svâhâ« u.s.w. der reihe nach den körper von den haaren an bis zu dem marke opfern.

248. Oder im kampfe getödtet, nachdem er sich als ziel hingestellt128, erlangt er reinigung; oder von streichen getroffen, fast todt, wenn er am leben bleibt, wird er rein.

249. Oder im walde in selbstbezähmung dreimal die Sanhitâ des Veda lesend, oder er wird rein, indem er wenig essend die Sarasvatî stromaufwärts geht129.

250. Oder er erlangt reinigung, nachdem er einem würdigen menschen hinreichenden reichthum gegeben130; der empfänger aber soll der reinigung wegen das Vaiśvânaraopfer vollziehen.

251. Wer einen im opfer begriffenen Kshatriya oder Vaiśya getödtet hat, der soll die einem Brâhmańa-tödter vorgeschriebene busse vollziehen; wer ein kind im mutterleibe getödtet, eine der kaste desselben angemessene busse, und eben so, wer eine frau in ihren regeln getödtet131.

252. Eine gleiche busse soll er vollziehen, wenn er auch nicht getödtet hat, sondern nur mit der absicht zu tödten gekommen ist. Eine doppelte busse aber soll er auf sich nehmen, wenn er einen Brâhmańa beim opfer getödtet.

253. Wer geistige getränke getrunken, der soll geistiges getränk oder wasser oder geschmolzene butter oder urin einer kuh oder milch kochend heiss trinken, und wenn er davon stirbt, so erlangt er reinigung132.

254. Oder er vollziehe in einem kleide von haaren und das haupthaar zusammengebunden die busse für tödtung eines Brâhmańa, oder er esse körner, aus denen öl gepresst, oder reiskörner drei jahre lang bei nacht133.

[117] 255. Aber nach unwissentlichem genusse von geistigem getränke, samen, koth oder urin, müssen die drei zwiegeborenen kasten aufs neue geweihet werden134.

256. Die Brâhmańa-frau, welche geistiges getränk genossen, gelangt nicht in den himmel ihres gatten, und hier wird sie als hündin, geier und schwein geboren.

257. Wer gold eines Brâhmańa gestohlen, soll dem könige eine keule bringen, und seine that anzeigen; wenn er von ihm getödtet oder freigelassen ist, so ist er rein135.

258. Zeigt er es dem könige nicht an, so wird er rein, wenn er die busse des Surâ-trinkens vollzieht, oder er gebe so viel gold als er selbst wiegt, oder als der Brâhmańa zu seinem lebensunterhalte bedarf.

259. Wer das ehebett seines Guru befleckt hat, soll auf einem glühenden eisernen bette mit einer eisernen frau liegen136, oder seine abgeschnittenen hoden tragend in südwestlicher himmelsgegend den körper verlassen137.

260. Oder er vollziehe das Prâjâpatya-gelübde drei jahre138, oder das Cândrâyańa drei monate139, die Sanhitâ des Veda lesend.

261. Wer mit diesen ein jahr zusammen wohnt, der ist ihnen gleich140. Eine tochter von diesen kann man zur ehe nehmen, nachdem sie gefastet, und ohne mitgift.

262. Das Cândrâyańa soll vollziehen, wer irgend einen menschen aus verworfener kaste getödtet hat. Auch ein Śûdra, obwohl ihm die berechtigung fehlt141, wird in dieser zeit rein.

263. Der tödter einer kuh soll das Pańcagavya trinkend einen monat in selbstbezähmung sitzen; in einem kuhstalle schlafend, den kühen nachgehend, wird er durch das geschenk einer kuh rein142.

[118] 264. Oder er vollziehe aufmerksam das Krichra oder das Atikrichra, oder schenke, nachdem er drei nächte gefastet, zehn kühe und einen stier143.

265. Reinigung von kleineren sünden soll eben so geschehen, oder durch das Cândrâyańa144, oder durch milch einen monat lang, oder auch durch das Parâka.

266. Tausend kühe und einen stier soll ein mann geben145, wenn er einen Kshatriya getödtet hat, oder er soll die busse für die tödtung eines Brâhmańa drei jahre lang vollziehen146.

267. Wer einen Vaiśya getödtet, soll diese busse ein jahr lang vollziehen, oder hundert kühe und einen stier geben147. Wer einen Śûdra getödtet, soll die busse sechs monate lang vollziehen oder zehn kühe geben148.

268. Wer eine schlecht gesittete frau eines Brâhmańa, Kshatriya, Vaiśya oder Śûdra getödtet, der soll zu seiner reinigung der reihe nach einen wasserschlauch, einen bogen, eine ziege oder ein schaaf geben149.

269. Wer eine nicht schlechte frau getödtet, soll die busse für die tödtung eines Śûdra vollziehen. Wer tausend thiere, die mit knochen versehen sind, oder einen wagen voll thiere ohne knochen150,

270. Eine katze, eine eidechse, ein ichneumon, einen frosch, hund oder vogel getödtet151, soll drei tage milch trinken152, oder das viertel-Krichra vollziehen.

271. Für einen elephanten soll er fünf dunkle stiere geben153; für einen papagei ein zweijähriges kalb154; für einen esel oder eine ziege oder einen widder155, einen stier; für einen kranich156 ein dreijähriges kalb.

[119] 272. Wer einen flamingo, einen habicht, einen affen157, ein fleischfressendes thier158, einen wasservogel, einen landvogel, einen pfau159, einen geier160 getödtet, soll eine kuh geben; für ein nicht fleischfressendes thier161 aber eine junge kuh.

273. Für getödtete schlangen soll man einen eisernen Stab geben; für einen eunuchen schlechtes metall162; für einen eber ein gefäss zu geschmolzener butter163; für ein kameel Gunjabeeren164; für ein pferd ein kleid165.

274. Für ein rebhuhn ein Drońa sesam166. Wenn er für einen elephanten und die anderen thiere die gabe nicht geben kann, soll er zur reinigung für jedes einzelne eine busse vollziehen167.

275. Für das tödten von thieren, welche in früchten, blumen, speise oder säften entstehen, soll er zerlassene butter essen168. Für den tod von anderen thieren mit knochen ist irgend ein geschenk zu geben, für thiere ohne knochen ist der athem anzuhalten169.

276. Für das abhauen von bäumen, sträuchen, stauden, schlingpflanzen soll man hundert Rič hersagen170; für nutzloses abschneiden von arzeneipflanzen soll man einen tag über milch geniessen und einer kuh nachgehen171.

277. Wer von einem öffentlichen mädchen, von einem affen, einem esel, einem hunde, einem kameele und ähnlichen thieren oder einer krähe gebissen ist172, der wird rein, wenn er im wasser den athem angehalten und geschmolzene butter gegessen.

278. Samen der ihm entflossen soll er mit den beiden sprüchen: »Der same welcher mir heute« u.s.w. besprechen, und mit demselben vermittelst des goldfingers die mitte der brust und die mitte der brauen berühren.

[120] 279. Den spruch: »In mir glanz« soll man hersagen, wenn man sein bild im wasser erblickt; die Sâvitrî, wenn man unreines sieht, flüchtig gewesen ist, oder unwahr gesprochen hat.

280. Ein Brahmačârin, welcher zu einer frau gegangen ist ein Avakîrńin; er wird durch ein opfer an die Nirriti gereinigt, in welchem er einen esel als opferthier nimmt173.

281. Wer das bitten um almosen und die unterhaltung des feuers sieben tage versäumt, ohne krank zu sein, der soll zwei opfer bringen mit den beiden sprüchen: »Mit wünschen überschüttet« u.s.w.174

282. Dann vollziehe er die verehrung des feuers mit dem spruche: »Es besprengen mich« u.s.w. Nach dem essen von honig und fleisch ist das Krichra zu vollziehen und dann die übrigen gelübde175.

283. Wer etwas dem Guru unangenehmes gethan, wird schon rein, wenn er ihn wieder besänftigt. Dreifaches Krichra soll der Guru vollziehen, wenn ein von ihm abgeschickter schüler ums leben kommt.

284. Wenn ein Brâhmańa stirbt durch hülfe die man ihm leistet, so ist es keine sünde; wie auch bei einem unglücksfalle von kühen oder stieren, und bei bereitung von arzeneien und beim opfer.

285. Die schuld dessen, der einen anderen fälschlich beschuldigt, ist doppelt so gross als dessen, der ein wirkliches verbrechen eines anderen verbreitet. Der falsch redende nimmt noch die schuld des falsch angeklagten auf sich.

286. Wer einen anderen fälschlich einer grossen oder kleineren sünde beschuldigt, der soll einen monat sitzen von wasser lebend, leise gebete hersagend, die sinne zügelnd.

[121] 287. Der fälschlich angeklagte vollziehe das Krichra, oder opfere dem Agni geschmolzene butter oder dem Vâyu ein vieh.

288. Wer ohne auftrag zur frau seines bruders gegangen ist, vollziehe das Cândrâyańa. Wer zu einer frau während ihrer regeln gegangen ist176, wird rein, wenn er nach einem fasten von drei tagen geschmolzene butter isst.

289. Drei Krichras soll vollziehen, wer für uneingeweihte geopfert und wer bezauberung ausgeübt177. Wer den Veda verbreitet und einen sehutzsuchenden verlassen hat, soll ein jahr lang gerstenspeise essen178.

290. Wer ein verbotenes geschenk annimmt, wird gereinigt, wenn er einen monat in einem kuhstalle wohnend keusch bleibt, von milch lebt und die Gâyatrî leise hersagt179.

291. Durch anhalten des athems und baden in einem wasser wird rein, wer auf einem mit eseln oder kameelen bespannten wagen gefahren ist, wer nackt gebadet180 oder gegessen, und wer bei tage zu seiner frau gegangen ist181.

292. Wer seinen Guru »du« genannt oder ihn heftig angeredet182, oder einen Brâhmańa in der rede besiegt oder ihn beim kleide festgehalten hat, soll ihn schnell um verzeihung bitten und einen tag fasten183.

293. Für das aufheben eines stockes gegen einen Brâhmańa ist das Krichra festgesetzt; das Atikrichra für das schlagen mit demselben; das Krichra und Atikrichra, wenn blut geflossen184; das Krichra, wenn die stelle mit blut unterlaufen ist.

294. Die busse soll man bestimmen, indem man ort, zeit, alter, vermögen und das verbrechen sorgfältig berücksichtigt, auch in den fällen, wo keine busse festgesetzt ist185.

[122] 295. Die eigenen verwandten eines gefallenen sollen den topf einer sklavin aus dem dorfe hinausbringen, und den gefallenen selbst von allem verkehr ausschliessen186.

296. Wenn er nach vollzogener busse zurückkommt, sollen sie einen neuen topf herbeiholen, ihn nicht verachten, sondern auf jede weise mit ihm umgehen187.

297. Für gefallene frauen ist dieselbe vorschrift erwähnt; man soll ihnen wohnung in der nähe des hauses gewähren, speise, kleidung und bewachung188.

298. Zu einem niedrigen manne gehen, abtreibung der leibesfrucht und tödtung des mannes, dies sind verbrechen, welche sicher vorzugsweise bewirken, dass eine frau fällt.

299. Mit menschen, welche schutzsachende, kinder oder frauen tödten, so wie mit undankbaren soll man aber nicht umgehen, wenn sie auch busse vollziehen189.

300. Der busse vollziehende soll, wenn der topf ausgegossen ist, in der mitte seiner verwandten stehend, den kühen gras darreichen, und wenn er zuerst von diesen geehrt ist, so sollen auch die verwandten ihn ehren190.

301. Wer ein offenkundiges verbrechen begangen hat, der soll die von der versammlung191 festgesetzte busse vollziehen. Wessen verbrechen aber nicht bekannt ist, der soll eine heimliche busse vollziehen192.

302. Ein Brâhmańa-tödter193 wird gereinigt, wenn er drei tage fastet, das gebet Aghamarshańa194 im wasser leise hersagt, und eine milchende kuh giebt.

303. Oder nachdem er einen tag von der luft gelebt, im wasser stehend, soll er mit den sprüchen:»den haaren Svâhâ« u.s.w. vierzig opfer von geschmolzener butter opfern.

[123] 304. Wer geistige getränke getrunken195, wird rein, wenn er drei tage fastet, und die butter unter den versen des Kûshmâńda opfert; wer gold gestohlen196 aber, wenn er im wasser stehend die hymne des Rudra hersagt.

305. Wer das ehebett des Guru befleckt hat197, wird rein, wenn er die hymne: »Der tausendköpfige« hersagt. Jeder von diesen muss, am ende dieser handlung, eine milchreiche kuh geben.

306. Hundertmal soll man den athem anhalten zur entfernung aller sünde, welche aus kleineren verbrechen entsteht, und solcher, welche nicht besonders er wähnt worden ist.

307. Der Brâhmańa, welcher samen, koth oder urin genossen hat198, soll reines Soma-wasser trinken, welches er mit der silbe Om geweihet hat.

308. Was in der nacht oder am tage aus unwissenheit gethan ist, das alles wird vertilgt durch vollziehung der dreimaligen andacht.

309. Das hersagen des Śukriya, des Arańyaka und besonders der Gâyatrî199, diese nehmen alle sünde weg, und so auch die eilf Rudra-hymnen.

310. So oft der zwiegeborene sich befleckt glaubt, soll er ein opfer mit Tila vollziehen und das sprechen der Gâyatrî.

311. Wer sich des Veda-lesens befleissigt, geduldig ist und die grossen opfer vollzieht, den berührt hier keine sünde, selbst die nicht, welche durch grosse verbrechen entsteht200.

[124] 312. Wer von der luft lebend am tage steht, die nacht im wasser zubringt, nach der sonne sieht und tausendmal die Gâyatrî hersagt, der wird von jeder sünde rein, ausser von der tödtung eines Brâhmańa.

313. Keuschheit, mitleiden, geduld, freigebigkeit, wahrheit, ehrlichkeit, sanftmuth, nicht stehlen, freundlichkeit und bändigung werden als die beständigen pflichten der selbstbeherrchung201 genannt.

314. Baden, stillschweigen, fasten, opfern, lesen, bezähmung des geschlechtstriebes sind die gelegentlichen pflichten der selbstbeherrschung202; gehorsam gegen den Guru, reinheit, nicht zürnen, nicht flüchtig sein.

315. Wer die Sântapana-busse vollziehen will, der soll, nachdem er urin und koth einer kuh, milch, geronnene milch, zerlassene butter und Kuśa-wasser genossen, am folgenden tage fasten203.

316. Wenn man jeden einzelnen dieser sechs gegenstände des Sântapana einen tag geniesst, und am siebenten tage fastet, so wird diese busse Mahâsântapana genannt.

317. Wenn man das wasser von blättern des Palâśa, Udumbara, Nelumbium, Vilva, uud von Kuśa-gras jedes einzeln einen tag trinkt, so heisst dies die blätterbusse (Parńakrichra).

318. Wenn man heisse milch, heisse geschmolzene butter und heisses wasser jedes einen tag trinkt und einen tag fastet, so heisst dies die heisse busse (Taptakrichra)204.

319. Einmaliges essen bei nacht und zwar unerbetenes, und einmaliges fasten wird viertelbusse (Pâdakrichra) genannt.

[125] 320. Dieselbe irgend wie dreimal wiederholt wird Prâjâpatya genannt205. Eben dieselbe heisst Atikrichra206, wenn man nur eine handvoll speise geniesst.

321. Krichrâtikrichra heisst die busse, wenn man ein und zwanzig tage von wasser lebt. Zwölf tage fasten wird Parâka genannt207.

322. Oelkuchen, schaum von gekochtem reiss, buttermilch, wasser und gemahlenen reiss, jedes an einem tage zu essen und einen tag fasten, diese busse wird die schöne (saumya) genannt.

323. Jede einzelne dieser speisen drei tage zu wiederholen der reihe nach, diese busse von fünfzehn tagen heisst Tulâpurusha.

324. Nach der zahl des tages des mondes in der weissen hälfte soll man kuchen von der grösse eines pfaueneies essen, und in der schwarzen hälfte sie täglich um einen kuchen vermindern, wenn man die Cândrâyańa-busse vollziehen will208.

325. Zweihundert und vierzig kuchen soll auf irgend eine weise in einem monate verzehren, wer ein anderes Cândrâyańa vollziehen will209.

326. Man kann auch ein Cândrâyańa vollziehen, indem man dreimal täglich badet, die reinigenden sprüche leise hersagt und die kuchen durch die Gâyatrî weihet.

327. Auch bei sünden, welche nicht besonders erwähnt sind, erlangt man reinigung durch das Cândrâyańa; wer dieses als eine pflichtmässige handlung vollzieht, der gelangt in den himmel des Candra210.

328. Wer eine busse vollzieht aus begierde nach glück, der erlangt grosses glück, wie derjenige die frucht grosser opfer erlangt, welcher dieselben aufmerksam vollzieht.

[126] 329. Als die Rishis diese rechte aus Yâjnavalkya's munde vernommen, sprachen sie zu dem mit hohem geiste und unermesslichem glanze begabten fürsten der Yogins folgendes:

330. Diejenigen, welche unermüdlich dieses gesetzbuch bewahren, werden in dieser welt ruhm erlangen und in den himmel eingehen.

331. Wer nach wissenschaft strebt, erlangt wissenschaft; wer reichthum wünscht, reichthum; wer leben wünscht, leben, und wer glück wünscht, grosses glück.

332. Wer auch nur drei Ślokas aus diesem gesetzbuche bei einem Śrâddha hersagt, dessen väter erlangen unvergängliche befriedigung: hierüber ist kein zweifel.

333. Der Brâhmańa wird ein würdiger mensch, der Kshatriya wird siegreich, der Vaiśya mit korn und reichthum begabt durch die bewahrung dieses buches.

334. Wer dieses buch bei jedem mondwechsel zwiegebornen verkündet, dem sei der lohn eines pferdeopfers. Dies wollest du, o herr, gestatten.

335. Als Yâjnavalkya frohen sinnes diese rede der Munis gehört, sprach er: »so sei es,« und ehrte durch verneigung den gott, welcher durch sich selbst das dasein hat.

1

Mn. 5, 68. 69.

2

Mn. 5, 103.

3

Mn. 5, 88.

4

Mn. 5, 89. 90.

5

Mn. 5, 91.

6

Mn. 5, 102.

7

Mn. 5, 73.

8

Mn. 5, 59. 64. 71.

9

Mn. 5, 62.

10

Mn. 5, 79.

11

Mn. 5, 66.

12

Mn. 5, 89.

13

Mn. 5, 75.

14

Mn. 5, 76.

15

Mn. 5, 83.

16

Mn. 5, 58. 59. 67.

17

Mn. 5, 80–82.

18

Mn. 5, 82.

19

Mn. 5, 103.

20

Mn. 5, 93. 94.

21

Mn. 5, 95.

22

Mn. 5, 93.

23

Mn. 5, 98.

24

Mn. 5, 85.

25

Mn. 5, 105.

26

Mn. 5, 107.

27

Mn. 5, 108.

28

Mn. 5, 107. 109.

29

Mn. 5, 109.

30

Mn. 10, 81. 82.

31

Mn. 10, 85–89.

32

Mn. 10, 90.

33

Mn. 10, 92. 93.

34

Mn. 10, 104.

35

Mn. 10, 116.

36

Mn. 11, 16. 17.

37

Mn. 7, 134.

38

Mn. 6, 2.

39

Mn. 6, 3.

40

Mn. 6, 4. 26.

41

Mn. 6, 4.

42

Mn. 6, 5. 16.

43

Mn. 6, 6.

44

Mn. 6, 18.

45

Mn. 6, 15.

46

Mn. 6, 8.

47

Mn. 6, 24.

48

Mn. 6, 8.

49

Mn. 6, 17.

50

Mn. 6, 13.

51

Mn. 6, 19. 20.

52

Mn. 6, 26.

53

Mn. 6, 22.

54

Mn. 6, 23.

55

Mn. 6, 48.

56

Mn. 6, 25.

57

Mn. 6, 26.

58

Mn. 6, 27.

59

Mn. 6, 28.

60

Mn. 6, 31.

61

Mn. 6, 38.

62

Mn. 6, 35. 36.

63

Mn. 6, 52.

64

Mn. 6, 56.

65

Mn. 6, 51.

66

Mn. 6, 55.

67

Mn. 6, 53. 54.

68

Mn. 6, 60.

69

Mn. 6, 61–65.

70

Mn. 6, 66.

71

Mn. 6, 92.

72

Mn. 12, 9.

73

Mn. 12, 5.

74

Mn. 12, 9.

75

Mn. 12, 6.

76

Mn. 12, 9.

77

Mn. 12, 7.

78

Mn. 12, 9.

79

Mn. 12, 31. 40.

80

Mn. 12, 32. 40.

81

Mn. 12, 33. 40.

82

Mn. 12, 39.

83

Mn. 12, 12.

84

Mn. 12, 24.

85

Mn. 12, 83. 85.

86

Mn. 12, 75.

87

Mn. 12, 55.

88

Mn. 12, 56.

89

Mn. 12, 57.

90

Mn. 5, 58.

91

Mn. 11, 49.

92

Mn. 11, 180. 189.

93

Mn. 11, 51.

94

Mn. 11, 50.

95

Mn. 12, 63.

96

Mn. 11, 50.

97

Mn. 12, 60.

98

Mn. 12, 61.

99

Mn. 12, 65.

100

Mn. 12, 62.

101

Mn. 12, 67.

102

Mn. 12, 67.

103

Mn. 12, 62.

104

Mn. 12, 66.

105

Mn. 12, 62.

106

Mn. 12, 63.

107

Mn. 12, 64.

108

Mn. 12, 66.

109

Mn. 12, 62.

110

Mn. 12, 63.

111

Mn. 11, 51.

112

Mn. 12, 68.

113

Mn. 12, 52.

114

Mn. 11, 53.

115

Mn. 4, 88–90.

116

Mn. 11, 45. 46.

117

Mn. 9, 235. 11, 54.

118

Mn. 11, 55.

119

Mn. 11, 56.

120

Mn. 11, 57.

121

Mn. 11, 58.

122

Mn. 11, 170. 171.

123

234–242. Mn. 11, 59–66.

124

Mn. 11, 72.

125

Mn. 11, 79.

126

Mn. 11, 82.

127

Mn. 11, 80.

128

Mn. 11, 73.

129

Mn. 11, 77.

130

Mn. 11, 76.

131

Mn. 11, 87.

132

Mn. 11, 90. 91.

133

Mn. 11, 92.

134

Mn. 11, 150.

135

Mn. 8, 314–316. 11, 99. 100.

136

Mn. 11, 103.

137

Mn. 11, 104.

138

Mn. 11, 105.

139

Mn. 11, 106.

140

Mn. 11, 180.

141

Mn. 10, 126.

142

Mn. 11, 108–115.

143

Mn. 11, 116.

144

Mn. 11, 117.

145

Mn. 11, 127.

146

Mn. 11, 128.

147

Mn. 11, 129.

148

Mn. 11, 130.

149

Mn. 11, 138.

150

Mn. 11, 140.

151

Mn. 11, 131.

152

Mn. 11, 132.

153

Mn. 11, 136.

154

Mn. 11, 134.

155

Mn. 11, 136.

156

Mn. 11, 134.

157

Mn. 11, 135.

158

Mn. 11, 137.

159

Mn. 11, 135.

160

Mn. 11, 135.

161

Mn. 11, 137.

162

Mn. 11, 133.

163

Mn. 11, 134.

164

Mn. 11, 137.

165

Mn. 11, 136.

166

Mn. 11, 134.

167

Mn. 11, 139.

168

Mn. 11, 143.

169

Mn. 11, 141.

170

Mn. 11, 142.

171

Mn. 11, 144.

172

Mn. 11, 199.

173

Mn. 11, 118.

174

Mn. 11, 187.

175

Mn. 11, 158.

176

Mn. 11, 173.

177

Mn. 11, 197.

178

Mn. 11, 198.

179

Mn. 11, 194.

180

Mn. 11, 201.

181

Mn. 11, 174.

182

Mn. 11, 204.

183

Mn. 11, 205.

184

Mn. 11, 208.

185

Mn. 11, 209.

186

Mn. 11, 182–185.

187

Mn. 11, 186. 187.

188

Mn. 11, 188.

189

Mn. 11, 190.

190

Mn. 11, 196.

191

Mn. 12, 110.

192

Mn. 11, 247.

193

Mn. 11, 248.

194

Mn. 11, 259.

195

Mn. 11, 249.

196

Mn. 11, 250.

197

Mn. 11, 251.

198

Mn. 11, 253.

199

Mn. 11, 225.

200

Mn. 11, 245.

201

Mn. 4, 204.

202

Mn. 4, 204.

203

Mn. 11, 212.

204

Mn. 11, 214.

205

Mn. 11, 211.

206

Mn. 11, 213.

207

Mn. 11, 215.

208

Mn. 11, 216.

209

Mn. 11, 220.

210

Mn. 11, 220.

Quelle:
Yâjnavalkya's Gesetzbuch. Osnabrück 1970 [Neudruck der Ausgabe 1849], S. 87-127.
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