Übereilung

[105] Übereilung, 1) die allzugroße Schnelligkeit im Urtheilen od. Handeln, welche aus Mangel an Überlegung, zu welcher man sich keine Zeit gelassen hat, zu Irrthümern u. falschen Maßregeln führt; daher Übereilungssünde, s.u. Sünde 2) d); 2) s.u. Hirschfährte h).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 105.
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