Überfällig

[106] Überfällig, ein Wechsel, wenn schon einige Zeit über den Zahlungstag verstrichen ist; eben so von Zinsen u. anderen Zahlungen zu einer bestimmten Frist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 106.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: