Überschreiben

[112] Überschreiben, 1) mit einer Auf- od. Überschrift versehen; bes. 2) auf dem Brandsilber bemerken, aus welcher Hütte es geliefert ist; 3) auf eines Andern Namen od. Rechnung schreiben; 4) auf die Außenseite der empfangenen Briefe die Namen der Correspondenten schreiben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 112.
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