Überthür

[116] Überthür, 1) eine zweite Thür, welche in einer Thüröffnung od. in einiger Entfernung davon angebracht wird, um das Eindringen der Kälte od. Zugluft zu verhüten, s.u. Windfangthür; 2) so v.w. Fallthür.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 116.
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