Abgeordneter

[34] Abgeordneter, 1) eine mit einem Auftrag abgeschickte Person, weniger als Abgesandter; bes. 2) (Deputirter), ein von einer Corporation zu einer ständischen Versammlung Bevollmächtigter.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 34.
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