[34]Abgerissen (Her.), von einem Theile eines Thieres, so abgebildet, daß Stückchen Fleisch herabzuhängen scheinen; dagegen abgeschnitten (abgehauen), wenn diese Theile glatt abgelöst sind.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 34.