[37] Abiturient (v. lat.), Abgehender; bes. der von der Gelehrtenschule zur Universität abgeht; daher: Abiturientenexamen, vor einer obern Schulbehörde abgelegte Prüfung, worin bestimmt wird, ob der Schüler reif (daher auch Maturitätsprüfung) zur Universität sei.