[58]Abstrahiren (v. lat.), 1) etwas ableiten, abziehen, absondern; 2) die Eigenschaften eines Gegenstandes von diesem getrennt betrachten, s. Begriff; 3) von etwas a., etwas nicht in Betracht ziehen, davon absehen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 58.