Adhäsionsproceß

[131] Adhäsionsproceß, der Proceß, der dadurch entsteht, daß ein Verletzter dem wider den Verbrecher eingeleiteten Strafverfahren sich anschließt, um neben Bestrafung des Verbrechers zugleich den Ersatz seines Schadens od. die Rückgabe der geraubten, gestohlenen etc. Sache zu erlangen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 131.
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