Aerarĭus

[658] Aerarĭus (röm. Ant.), römischer Bürger, der wegen eines Verbrechens seines Bürgerrechtes beraubt wurde u. nur deshalb Bürger blieb, daß er Steuern (Aera) für sich bezahlte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 658.
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